22-Jähriger muss seine finanziellen Planungen anpassen
Gegen 23:30 des gestrigen Abends Abend kontrollierten Bundespolizisten in Höhe der Fechinger Talbrücke einen jungen Mann, der kurz zuvor aus Frankreich in das Bundesgebiet eingereist war. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung stellte sich heraus, dass der moldauische Staatsangehörige durch die Staatsanwaltschaft Mainz per Haftbefehl gesucht wurde. Die darin verhängte Geldstrafe in Höhe von 981 Euro resultierte aus einer zurückliegenden unerlaubten Einreise nach Deutschland. Der Mann wurde festgenommen und erklärte noch vor Ort, den Betrag nicht entrichten zu können. Dies hätte in der Folge eigentlich zu eine 30-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe geführt. Im Rahmen der Folgemaßnahmen in der Dienststelle an der Goldenen Bremm kamen dann bei der Durchsuchung des 22-Jährigen 1111 Euro zum Vorschein. Nun lenkte er ein und entrichtende den haftbefreienden Betrag. So konnte er eine Stunde nach Antreffen seine Fahrt zwar als freier Mann, aber mit 981 Euro weniger im Geldbeutel fortsetzen.
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