Rollerfahrer wird bei Zusammenstoß mit Pkw schwer verletzt

Am Dienstag (05.09.), gegen 10:40 Uhr, wurde ein Rollerfahrer aus Krefeld bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt. Der 44- jährige Mann befuhr die Kaarster Straße aus Richtung Neuss kommend in Fahrtrichtung Kaarst. Nachdem er den Einmündungsbereich Kaarster Straße / Viersener Straße überquert hatte, missachtete ein ihm entgegenkommender Pkw beim Abbiegen in eine Einfahrt seinen Vorrang. Der Rollerfahrer konnte zwar noch bremsen, eine Kollision mit dem nach links abbiegenden Pkw jedoch nicht mehr verhindern. In Folge des Zusammenstoßes stürzte der Krefelder mit seinem Roller und verletzte sich dabei so schwer, dass er in ein umliegendes Krankenhaus eingeliefert werden musste. Der 64- jährige Pkw- Führer aus Korschenbroich blieb unverletzt. Beide Fahrzeuge wurden abgeschleppt. Für die Dauer der Unfallaufnahme wurde die Kaarster Straße im Bereich der Unfallstelle in beide Richtungen gesperrt. Die Ermittlungen hat das Verkehrskommissariat 1 übernommen. Vorsicht beim Abbiegen: Falsches Verhalten beim Abbiegen zählt im Rhein-Kreis Neuss zu den Hauptunfallursachen. Im vergangenen Jahr (2022) waren 22,5 Prozent der aufgenommenen Verkehrsunfälle geschuldet durch Fehler beim Abbiegen, Wenden, Ein-, An- oder Rückwärtsfahren. Daher gilt besondere Beachtung des dritten Absatzes des Paragrafen neun der Straßenverkehrsordnung, hier heißt es: Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten. Weitere Informationen zur Verkehrsunfallstatistik finden Sie auf unserer Homepage unter https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw/artikel/verkehrsunfallstatistik-2022-0 Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: