BPOLI EF: Alleinreisender Minderjähriger durch Bundespolizei festgestellt
Die Bundespolizei nimmt polizeiliche Aufgaben auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes wahr, zum Beispiel auf den Bahnhöfen. Sie ist dafür zuständig, dort Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Dies tut Sie unter anderem durch die Bestreifung von Bahnstrecken und begleitete Zugfahrten.
Auf der Strecke von Saalfeld nach Jena-Göschwitz wurde im Zusammenhang mit der bahnpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung heute Morgen in einem Intercity ein augenscheinlich alleinreisender Jugendlicher festgestellt und befragt. In Verbindung mit einer Überprüfung konnte der Reisende keine Angaben zur Person machen und sich auch nicht mittels Dokumenten oder anderweitig mitgeführter Papiere ausweisen.
Der Jugendliche wurde daher zu einer Dienststelle mitgenommen, um mittels Dolmetscher eine Verständigung herzustellen. Im Laufe der weiteren polizeilichen Bearbeitung stellte sich heraus, dass die Person syrischer Herkunft ist und 16 Jahre alt sein soll. Im weiteren Verlauf äußerte die Person ein Schutzersuchen. Nach ersten unaufschiebbaren Maßnahmen überstellte die Bundespolizei den syrischen Staatsangehörigen in den Morgenstunden an ein Jugendamt.
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