Viersen: Zwei Fahrer flüchten nach Verkehrsunfällen

Gleich zwei aufmerksame Zeugen haben am Dienstagvormittag gemeldet, dass ein Wohnmobilfahrer bei einem Einparkversuch in Viersen ein anderes Auto beschädigt habe und dann weggefahren sei. Einer von beiden konnte sich das Kennzeichen des Wohnmobils merken und der Polizei nennen. Der Wohnmobilfahrer, ein 88-jähriger Schwalmtaler, gab an, er sei zwar gegen 11 Uhr auf der Dülkener Straße gewesen, habe aber keinen Zusammenstoß bemerkt. Neben den Zeugenaussagen passt allerdings auch ein Plastikteil, das am Unfallort gefunden wurde, zu dem Wohnmobil. Hier dauern die Ermittlungen an. Ein anderer Unfall mit anschließender Flucht hatte zur Folge, dass der Führerschein eines 86-jährigen Vierseners am Ende sichergestellt wurde. Er war am Dienstag gegen 15.15 Uhr auf der Gladbacher Straße unterwegs gewesen und hatte einen dort geparkten Lkw beschädigt. Auch hier hatte ein e Zeugin das Kennzeichen notiert und die Polizei benachrichtigt. Für die Einsatzkräfte, die den Mann zu Hause aufsuchten, stellte sich die Frage, ob er körperlich in der Lage ist, auch weiterhin ein Fahrzeug zu lenken. Die Polizei erinnert daran, dass eine Unfallflucht kein Kavaliersdelikt ist. Es ist eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe geahndet wird. Jede und jeder kann in einem Moment der Unaufmerksamkeit einen Unfall verursachen. Aber bitte stehen Sie dazu. Denn der Halter oder die Halterin des beschädigten Autos hat ein Recht darauf, dass die Kosten für die Reparatur übernommen werden. Schlimmer sieht es noch aus, wenn bei dem Unfall jemand verletzt wird. Dann steht auch eine fahrlässige Körperverletzung im Raum. Fahren Sie nach einem Unfall nicht einfach weiter, sondern stehen Sie zu Ihrer Verantwortung. Die beiden genannten Unfälle stehen beispielhaft für viele - über 2000 gab es im Bereich der Polizei Viersen im Jahr 2022. Besonderer Dank gilt immer wieder - auch in den genannten Fällen - den aufmerksamen Zeuginnen und Zeugen, die nicht wegschauen, wenn sie das Geräusch von Karosserie auf Karosserie hören, sondern sich das Kennzeichen notieren und die Polizei informieren. So können die Taten aufgeklärt werden und die Geschädigten zu ihrem Recht kommen. Dafür, dass diese Schäden bezahlt werden, gibt es Versicherungen. /hei (878) Rückfragen bitte an: Pressestelle Kreispolizeibehörde Viersen Telefon: 02162/377-1191 pressestelle.viersen@polizei.nrw.de