Verkehrsunfälle in Neuss und Meerbusch

In Neuss kam es am Mittwoch (06.09.), gegen 06:10 Uhr, im Kreuzungsbereich "Bundesstraße 477 / Villestraße (Landstraße 142)" zu einem Verkehrsunfall zwischen zwei Pkw. Ein Mann aus Ratingen missachtete den Vorrang eines ihm entgegenkommenden Neussers, als er von der B477 nach links auf die Villestraße einbog. Die Autos der beiden Unfallbeteiligten wurden in Folge der Kollision derart stark beschädigt, dass sie nicht mehr fahrbereit waren. Sie wurden von der Unfallörtlichkeit abgeschleppt. Der 55- jährige Ratinger wurde leicht und der 40- jährige Neusser schwer verletzt. Beide wurden in ein umliegendes Krankenhaus gebracht. Auch am Mittwoch, gegen 11:45 Uhr, kam es in Meerbusch zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einer Radfahrerin. Ein 86- jähriger Meerbuscher bog mit seinem Fahrzeug von der Xantener Straße nach links auf die Straße "Auf der Gath" ab und kollidierte mit einer 60- jährigen Radfahrerin aus Meerbusch, die dabei war, die Fahrbahn in Fahrtrichtung Lank-Latum zu überqueren. Während der Autofahrer unverletzt blieb, musste die Radfahrerin schwerverletzt in ein umliegendes Krankenhaus gebracht werden. Vorsicht beim Abbiegen: Falsches Verhalten beim Abbiegen zählt im Rhein-Kreis Neuss zu den Hauptunfallursachen. Im vergangenen Jahr (2022) waren 22,5 Prozent der aufgenommenen Verkehrsunfälle geschuldet durch Fehler beim Abbiegen, Wenden, Ein-, An- oder Rückwärtsfahren. Daher gilt besondere Beachtung des dritten Absatzes des Paragrafen neun der Straßenverkehrsordnung, hier heißt es: Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten. Weitere Informationen zur Verkehrsunfallstatistik finden Sie auf unserer Homepage unter https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw/artikel/verkehrsunfallstatistik-2022-0 Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: