Mit Nacktbildern erpresst
Immer wieder werden bei der Polizei Erpressungen im Zusammenhang mit dem Versand von Nacktbildern angezeigt. Doch auch nach einer Zahlung ist man vor weiteren Erpressungen nicht gefeit, wie ein Fall eines jungen Mannes in Hückeswagen zeigt.
Der Geschädigte hat einen Instagram-Account, auf dem sich angeblich eine Frau aus Australien als neue Followerin angemeldet hatte. Der Geschädigte nahm daraufhin Kontakt auf und ging auch auf die Forderung der Unbekannten ein, Nacktbilder von sich zu senden. Der Ton der lockeren Unterhaltung wurde im Anschluss deutlich rauer, forderte das Gegenüber doch plötzlich eine Geldzahlung. Andernfalls würden die übersandten Fotos allen Kontakten des Geschädigten zugänglich gemacht.
In seiner Not ging der junge Mann darauf ein, was allerdings nicht weiterhalf, da kurz darauf eine weitere Forderung auf ihn zukam. Als er auch hierauf eine Zahlung leistete, wollte das Gegenüber ihn gar zu einer regelmäßigen, wöchentlichen Zahlung veranlassen.
Sextortion werden derartige Erpressungen genannt, bei denen Kriminelle zunächst insbesondere über soziale Medien Kontakte zu möglichen Opfern aufbauen. Man sollte daher immer Vorsicht walten lassen, wenn Unbekannte plötzlich sehr intim daherkommen. Weitere Informationen zu Sextortion finden Sie unter dem Link: https://polizei.nrw/artikel/sextortion-die-sexuelle-erpressung-im-netz
Rückfragen von Pressevertretern bitte an:
Kreispolizeibehörde Oberbergischer Kreis
Pressestelle
Telefon: 02261/8199-650
E-Mail: pressestelle.gummersbach@polizei.nrw.de