Schwerpunktkontrollen und Aktionstag zu den Themen „Gefahrgut sowie Großraum- und Schwertransporte“ mit gefährlichen Feststellungen

3 weitere Medieninhalte Kirchheim. Am Mittwoch (06.09.) richtete die Direktion Verkehrssicherheit und Sonderdienste des Polizeipräsidiums Osthessen, von 10 bis 16 Uhr, eine großangelegte Kontrollmaßnahme zu den Schwerpunktthemen "Gefahrgut sowie Großraum- und Schwertransporte" aus. Ganztägige Kontrolle auf dem SVG-Autohof mit verschiedenen Kontrollbehörden Kräfte der spezialisierten Schwerverkehrsüberwachung der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld kontrollierten erneut gezielt den gewerblichen Güterverkehr. Unterstützung erhielten sie dabei von Kräften der "Kontrollgruppe Gewerblicher Güter- und Personenverkehr" des PP Osthessen, Kolleginnen und Kollegen weiterer hessischer Polizeipräsidien, der Regierungspräsidien Kassel und Gießen, des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM), Mitarbeiterinnen der Verkehrsbehörde des Landkreises Fulda sowie von einem Sachverständigen einer technischen Überwachungsorganisation. Kontrollmaßnahme als Aktionstag des Fernfahrerstammtisches Hessen Wie bereits seit Jahren praktiziert, stellte auch diese Schwerverkehrskontrolle gleichzeitig einen Aktionstag des Fernfahrerstammtischs Hessen dar. Interessierte aus dem gesamten Themenbereich Logistik konnte erneut die Möglichkeit geboten werden, an den Kontrollmaßnahmen teilzunehmen und damit Einblick in die verkehrspolizeiliche Kontrollarbeit zu erhalten. Die mittlerweile bundesweite Bedeutung der Aktionstage des Fernfahrerstammtisches Hessen war daran erkennbar, dass beispielsweise Mitarbeitende mehrerer Schulungsunternehmen aus dem Bereich Berufskraftfahrerqualifizierung an der Kontrollmaßnahme teilnahmen. Interessierte reisten eigens für diesen Aktionstag aus bis zu 300 km Entfernung an. Auch Vertreter von Transportunternehmerverbänden waren vor Ort. Erschreckende Kontrollfeststellungen trotz erschwerter Bedingungen Die gesamte Kontrollmaßnahme entwickelte sich wegen starker Verkehrsbehinderungen auf den umliegenden Autobahnen A4, A5 und A7 und rund um das Kirchheimer Dreieck zu einer logistischen Herausforderung. Die Anzahl der kontrollierten Gütertransporte war daher geringer als bei vorangegangenen Kontrollen in Kirchheim. Zwei von drei Gefahrguttransporten vorübergehend stillgelegt Von drei kontrollierten Gefahrguttransporten musste Zweien sofort die Weiterfahrt untersagt werden. Der erste Sattelzug mit Planenaufbau, hatte 22,8 Tonnen Lithium-Batterien geladen. Die jeweils über 400 Kilogramm schweren Lithium-Batterien waren in Kartonagen verpackt und wurden auf dem Sattelanhänger nahezu ungesichert befördert. Über die Batteriekartonagen waren lose Spanngurte gelegt worden, die nicht gespannt werden konnten, weil dadurch die Ladung beschädigt worden wäre. Auch zahlenmäßig wäre die Anzahl der Gurte, selbst bei voller Spannung, zur alleinigen Sicherung der Ladung hier nicht ausreichend gewesen. Hinzu kam, dass die Kennzeichnung der Kartonagen, im Gefahrgutrecht als "Versandstücke" bezeichnet, hier nicht vorschriftsmäßig ausgeführt war. Dem 67-jährigen Fahrer und auch dem Transportunternehmer wurde daher eine Umladung, Nachsicherung und Nachkennzeichnung der gefährlichen Ladung angeordnet. Nach Umsetzung der Maßnahmen und Hinterlegung einer deutlich dreistelligen Sicherheitsleistung, konnte am Folgetag die Weiterfahrt gestattet werden. Der zweite beanstandete Gefahrguttransport hatte Gefahrgut und Nicht-Gefahrgut für verschiedene Empfänger geladen. Im Frontbereich des Sattelanhängers waren vier Flüssigkeitsbehälter, sogenannte "IBC" geladen, die mit rund 3.200 Litern einer Flusssäurezubereitung gefüllt waren. Auch diese Behälter waren nicht ausreichend gegen Verrutschen gesichert. Noch schlimmer war hier jedoch, dass direkt hinter den Gefahrgut-IBC, eine Palette mit Metallteilen völlig ungesichert verladen war, die sich bei einer möglichen Vollbremsung des Sattelzuges aus den Niederlanden in die Säurebehälter hätte "bohren" können, was nahezu sicher zu einer Freisetzung des gefährlichen Inhaltes geführt hätte. Nach erfolgter Umladung und vorschriftsmäßiger Nachsicherung der gesamten Ladung konnte auch dieser Gefahrguttransport am Folgetag seine Fahrt fortsetzen. Den deutschen Fahrer und mehrere Verlader erwarten hohe Bußgelder im dreistelligen Eurobereich. Nach den erhöhten Bußgeldsätzen für Verladefehler bei Gefahrgut können seit dem 01. Juli 2023 nämlich nun auch solche Verlader belangt werden, die Nicht-Gefahrgüter zu einer bereits vorhandenen Gefahrgutfracht hinzuladen, diese nicht richtig sichern und damit eine Einwirkungsmöglichkeit auf das geladene Gefahrgut verursachen. Wer hier nicht sachgerecht verlädt, ist selbst mit mindestens 500 Euro Bußgeld dabei. Hinzu kommen gegebenenfalls persönliche haftungsrechtliche Verpflichtungen. Großraum- und Schwertransport mit irrsinniger Überhöhe und gravierenden weiteren Verstößen Einem Großraum- und Schwertransport (GST) aus Baden-Württemberg, der einen Großbagger mit Zubehör beförderte, ersparte die durchgeführte Kontrolle mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Verkehrsunfall, sicherlich aber Ladungsschäden. Statt den genehmigten vier Metern Höhe, war der gestoppte Sattelzug mit Ladung ganze 4,52 Meter hoch. Während es bei Regeldurchfahrtshöhen von Brückenbauwerken auf Bundesautobahnen von 4,50 Metern bereits hätte knapp werden können, wäre es bei einem Unterfahren der deutlich niedrigeren Unterführungen im nachgeordneten Straßennetz mit diesem Transport, unweigerlich zum Unfall gekommen. Neben der festgestellten Überhöhe dieses GST, mussten sich Fahrer und Transportunternehmer in diesem Fall zusätzlich eine deutliche Überladung und eine insgesamt mangelhaft ausgeführte Ladungssicherung vorwerfen lassen. Die verwendeten Transportfahrzeuge waren im Kontrollzustand damit zur Beförderung des geladenen Baggers technisch und rechtlich ungeeignet. Dem Transportunternehmer wurde durch die Polizei daher die Entladung des Baggers vor Ort und die Disponierung eines geeigneten Tiefladers zu dessen Weitertransport angeordnet. Damit nicht genug, wird ihn ein vierstelliges Bußgeld im Rahmen eines Verfahrens zur Vermögensabschöpfung erwarten. Der Fahrer muss wegen seiner begangenen Verstöße mit einem dreistelligen Bußgeld rechnen. Osthessischer Polizeipräsident besuchte Kontrollörtlichkeit Der osthessische Polizeipräsident Michael Tegethoff schaute persönlich bei den Kontrollen auf dem Autohof in Kirchheim vorbei, um sich selbst ein Bild vom Aktionstag zu machen und damit den hohen Stellenwert der spezialisierten Schwerverkehrsüberwachung für die osthessische Polizei zu verdeutlichen. Am Ende waren sich alle Kontrollbeteiligten einig: aufgrund der Kontrollergebnisse müssen auch weiterhin gleichgelagerte Kontrollmaßnahmen des gewerblichen Güterverkehrs erfolgen. Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld Kontakt: Polizeipräsidium Osthessen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Severingstraße 1-7, 36041 Fulda Telefon: 0661 / 105-1099 E-Mail: pressestelle.ppoh@polizei.hessen.de (nur Mo. bis. Fr. - tagsüber) Zentrale Erreichbarkeit: Telefon: 0661 / 105-0