BPOLD FRA: Vom Dieb bis zum Schwarzfahrer – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle am Wochenende

Am Wochenende nahmen Bundespolizisten am Flughafen Frankfurt gleich vier Personen wegen ausstehender Haftbefehle fest. Bereits am Freitag verhafteten die Beamten einen 33-Jährigen, der aus Budapest ausgeliefert wurde. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken suchte ihn seit November 2022. Das Landgericht Saarbrücken hatte den Ungarn zuvor wegen Diebstahl zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt. Da er bereits ein halbes Jahr in Untersuchungshaft saß, muss er noch ein Jahr und sechs Monate verbüßen. Die Bundespolizei lieferte den Ungarn in die Justizvollzugsanstalt ein. Ein 38-jähriger Deutscher wollte am Samstag von Frankfurt nach London fliegen. Ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main verhinderte diese Reise jedoch. Wegen des Erschleichens von Leistungen in fünf Fällen war der Deutsche vom Amtsgericht Frankfurt am Main zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro verurteilt worden. Da der Schwarzfahrer nicht sofort zahlen konnte, verpasste er seinen Flug nach London. Letztlich brachte ein Familienmitglied dem Mann das Geld und er konnte eine Ersatzfreiheitsstrafe von 100 Tagen abwenden. Am Sonntag reiste ein 35-jähriger Rumäne von New York nach Frankfurt. Gegen ihn lagen gleich zwei Haftbefehle vor. Er war vom Amtsgericht Witten wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu einer Geldstrafe in Höhe von 960 Euro und vom Amtsgericht Wetter wegen eines gemeinschaftlichen Diebstahls zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.100 Euro verurteilt worden. Deswegen suchten ihn nun die Staatsanwaltschaften Bochum und Hagen. Der 35-Jährige zahlte die Geldstrafen und wendete damit eine Ersatzfreiheitsstrafe von insgesamt 172 Tagen ab. Weiterhin nahmen Bundespolizisten einen Mann in öffentlichen Bereich des Flughafens fest. Die Staatsanwaltschaft Krefeld suchte den 47-jährigen Deutschen seit August. Unter anderem wegen Diebstahl, Körperverletzung und Sachbeschädigung hat er eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat zu verbüßen. Hinzu kommt nach Urteil des Landgerichts Mönchengladbach eine weitere Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten wegen Diebstahl und Wohnungseinbruchsdiebstahl. Die Bundespolizei lieferte den Deutschen in die Justizvollzugsanstalt ein. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit Dennis Grabs Telefon: 069 / 6800 - 10102 E-Mail: presse.flughafen.fra@polizei.bund.de