BPOLI EF: Anzeigen wegen verfassungswidrigen Kennzeichen in der Öffentlichkeit
Am zurückliegenden Wochenende musste die Bundespolizei gleich in zwei Sachverhalten wegen verfassungsfeindlicher Symbolik tätig werden.
Am Samstag geriet ein 17-Jähriger im Bahnhof Gotha wegen eines auf dem Oberschenkel angebrachten Tattoos in den Fokus einer Bundespolizeistreife. Bei der näheren Betrachtung wurde offensichtlich, dass es sich bei der Tätowierung um eine sogenannte Wolfsangel handelte. Der Deutsche war bereits in der Vergangenheit durch seine Angehörigkeit zur rechten Szene polizeilich in Erscheinung getreten.
Am Bahnhof Zeulenroda (unterer Bahnhof) trug am gestrigen Sonntag ein 26-jähriger Mann mit einer Wolfsangel, ergänzt durch eine Odal-Rune, ebenfalls für die Allgemeinheit offensichtlich Tätowierungen des rechten Milieus zur Schau. Zusätzlich entdeckten die Beamten ein gegen die Polizei gerichteten Schriftzug am Oberarm des Deutschen.
Sowohl der 17- als auch der 26-Jährige erhielten durch die Bundespolizei Anzeigen wegen der Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen.
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