BPOLI EF: Es gibt keine Abkürzungen über Bahngleise

Gleich mehrfach musste die Bundespolizei in Meiningen am Vormittag bei unbefugten Gleisübertritten einschreiten. Im Laufe des Vormittages musste die Bundespolizei bei drei weiblichen Personen (16, 18 und 19 Jahre) tätig werden, da diese unerlaubt die Bahngleise von der Straße "Am Kirchbrunnen" in Richtung des Meininger Bahnhofes überquerten. Alle drei Deutschen wurden durch die Streife der Bundespolizei über ihr Fehlverhalten und insbesondere die damit einhergehenden (Lebens-)Gefahren belehrt. Alle drei wurden verwarnt und mussten für ihr verbotswidriges Handeln ein Verwarngeld entrichten. Viel wichtiger als die Ahndung derartiger Verstöße ist der Bundespolizei und der Deutschen Bahn das Bewusstmachen für Gefahren, die durch den passiven und vor allem aktiven Eisenbahnbetrieb ausgehen. Personen- und Güterzüge passieren mit einer hohen Taktung das Bahnhofsareal in Meiningen, und sei es nur für Rangierfahrten. Nicht alle Züge halten zwingend in dem Verkehrsknoten in Südthüringen. Demzufolge rollen sie auch bei der Passage durch den Bahnhof mit hohen zweistelligen Geschwindigkeiten. Schienengebunde Verkehrsmittel können jedoch nicht ausweichen und haben zum Teil sehr lange Bremswege. Gleisanlagen sind daher für Reisende ein Tabu bzw. eine absolute Verbotszone. Sowohl die Deutsche Bahn als auch die Bundespolizei sorgen gemeinsam mit immer wieder kehrenden Aufklärungskampagnen dafür, dass Reisende und Bahnnutzende zu diesen lebensgefährlichen Abkürzungen und weiteren betriebsbedingten Gefahren sensibilisiert werden. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Erfurt Telefon: 0361/ 659830 E-Mail: bpoli.erfurt.oea(at)polizei.bund.de