BPOL NRW: Fahndungserfolg für die Bundespolizei – 28-Jähriger muss für 405 Tage in Haft
Am Mittwochnachmittag (13. September) verhafteten Bundespolizisten einen 28-jährigen Mann, der sowohl von der Staatsanwaltschaft Bielefeld als auch von der Staatsanwaltschaft Berlin mit Haftbefehl gesucht wurde.
Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilte den Mann im April 2023 wegen Erschleichen von Leistungen zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 10 Euro. Die Zahlung der Geldstrafe erfolgte nicht, woraufhin die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl erließ.
Während die 30-tägige Ersatzfreiheitsstrafe durch die sofortige Zahlung der Geldstrafe hätte abgewendet werden können, bestand diese Möglichkeit bei dem weiteren Haftbefehl nicht.
Dem Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bielefeld zu Folge, hatte das Amtsgericht Gütersloh den Mann im September 2020 wegen Wohnungseinbruch zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt. Die Strafvollstreckung erfolgte zuletzt im offenen Vollzug. Da der 28-Jährige im August 2023 von einem Ausgang nicht zurückkehrte, wurde ein Haftbefehl erlassen. Die Verbüßung der Restfreiheitsstrafe von 405 Tagen im offenen Vollzug wurde widerrufen.
Die Bundespolizisten verhafteten den deutschen Staatsangehörigen und lieferten ihn in eine Justizvollzugsanstalt ein.
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