Bundespolizei am Hamburg Airport: verbotenes Pfefferspray führt zur Strafanzeige
Am Samstag gegen 19:45 Uhr machte sich eine 19-jährige italienische Staatsangehörige auf den Weg nach Bergamo. Ihre Handtasche legte sie bei der Sicherheitskontrolle in die Gepäckwanne. Darin stellten die Luftsicherheitsassistenten jedoch etwas Verdächtiges fest. Die Bundespolizei wurde hinzugezogen und überprüfte das Gepäckstück genauer. Es wurde ein Pfefferspray aufgefunden. Da dies nicht die erforderlichen Prüfzeichen hatte und auch keine Kennzeichnung zur Tierabwehr aufwies, handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Die Bundespolizei stellte das Pfefferspray sicher. Die Frau gab an, dass Sie nicht davon gewusst habe, dass das Besitzen und Führen eines
Reizstoffsprühgerätes ohne BKA-Prüfzeichen nicht erlaubt sei. Sie erhielt eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Im Anschluss konnte sie nach Italien weiterreisen.
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