(1083) Ermittlungserfolg der Kriminalpolizei Ansbach nach Wohnungseinbrüchen in der Osterzeit
In der Osterzeit (02.-09.04.2023) brachen zunächst unbekannte Täter in mehrere Wohnungen in Rothenburg ob der Tauber und Gebsattel (Lkrs. Ansbach) ein. Dem Fachkommissariat für Eigentumskriminalität der Kriminalpolizei Ansbach gelang nun die Identifizierung zweier Tatverdächtiger.
Wie zum Teil mit Meldung 446 am 12.04.2023 berichtet, drangen zunächst Unbekannte in sieben Wohnungen in Rothenburg ob der Tauber und in eine Wohnung in Gebsattel ein. Sie verursachten dabei einen Sachschaden von etwa 6400 Euro und entwendeten Antiquitäten, Schmuck und Bargeld im Wert von mehr als 15.000 Euro.
Der Kriminaldauerdienst Mittelfranken traf die ersten kriminalpolizeilichen Maßnahmen und führte unter anderem umfangreiche Spurensicherungsmaßnahmen in den Wohnungen durch. Streifen der Polizeiinspektion Rothenburg ob der Tauber führten die ersten Ermittlungen durch.
Die Beamten hatten schnell den Verdacht, dass für die acht Einbrüche in wenigen Tagen ein und dieselben Täter verantwortlich sein könnten. Aus diesem Grund setzte die Polizeiinspektion Rothenburg ob der Tauber vermehrt Zivilstreifen ein, welche auf verdächtige Personen und Fahrzeuge achteten. Hierbei kontrollierten die Polizisten am späten Abend des 08.04.2023 zwei Radfahrer im Rothenburger Taubertalweg. Die beiden Männer (32, 33) führten neben Handschuhen und einer Taschenlampe auch Werkzeug mit sich, welches für Einbrüche verwendet werden kann. Die Beamten stellten die Gegenstände sicher.
Das Fachkommissariat für Eigentumskriminalität bei der Kriminalpolizei Ansbach übernahm die weiteren Ermittlungen. Bei einer anschließenden kriminaltechnischen Untersuchung des sichergestellten Werkzeugs stellte sich heraus, dass dieses bei einem Teil der Einbrüche verwendet wurde.
Durch die akribische Ermittlungsarbeit der Beamten und die detaillierte Auswertung der komplexen Spurenlage erhärtete sich schließlich der Tatverdacht gegen die beiden kontrollierten Radfahrer.
Das Amtsgericht Ansbach erließ in der Folge einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnungen der Männer. In der Wohnung des 32-Jährigen konnten die Einsatzkräfte weitere Beweismittel sicherstellen. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Ansbach nahmen die Polizisten den 32-Jährigen fest. Er wurde am 07.09.2023 der Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Ansbach vorgeführt, welche einen Untersuchungshaftbefehl erließ. Den 33-jährigen Mann konnten die Beamten bislang nicht antreffen.
Die beiden Tatverdächtigen müssen sich nun wegen des Verdachts des Wohnungseinbruchsdiebstahls strafrechtlich verantworten. Die Ermittler der Kriminalpolizei Ansbach prüfen unterdessen, inwiefern sie für weitere Einbrüche in Betracht kommen.
Erstellt durch: Christian Seiler / bl
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