(BC) Kirchdorf an der Iller – Schlangenlinien mit Fahrrad / Am Mittwoch zog die Polizei in Kirchdorf an der Iller eine Radlerin aus dem Verkehr.
Kurz nach 18.30 Uhr fuhr die 29-Jährige mit ihrem Fahrrad in der Hauptstraße. Eine Polizeistreife beobachtete, dass sie unsicher und mitten auf der Straße in Schlangenlinien fuhr. Deshalb stoppten die Beamten die gefährliche Fahrt. Schnell hatten sie den Verdacht, dass die Frau Alkohol getrunken haben könnte. Dies bestätigte ein Test. Auch konnte sich die 29-Jährige kaum mehr auf den Beinen halten. Die Polizei nahm die deutlich betrunkene Radfahrerin mit ins Krankenhaus. Dort entnahm ihr eine Ärztin Blut. Die Fahrt durfte die 29-Jährige nicht fortsetzen. Das Rad wurde einem Bekannten übergeben. Auf die Frau kommt nun eine Anzeige zu.
Hinweis von der Polizei: Laut Gesetz ist es zwar erlaubt bis 1,6 Promille Fahrrad zu fahren, strafbar kann man sich aber schon früher machen. Das passiert, wenn man mit niedrigerer Alkoholisierung trotzdem nicht in der Lage ist, das Fahrrad sicher zu führen. Aufgrund der oft schweren Folgen von alkoholisiertem Fahren fallen hier die Strafen auch sehr hoch aus. Fahrradfahren erfordert einen Gleichgewichtssinn, unter Alkoholeinfluss kann dieser stark beeinträchtigt sein. Betrunkene Radfahrer können dann gefährlich stürzen oder anders verunfallen. In Vergangenheit kam es immer wieder so zu schweren Verletzungen. Die Polizei rät, ausschließlich nüchtern Fahrrad zu fahren, das sichere Fahren mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss wird oft unterschätzt und dann ist es meist zu spät.
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