BPOL NRW: Augenscheinlich Hilflose greift Rettungskräfte und Bundespolizisten an

Am gestrigen Donnerstagabend (21. September) soll sich eine Frau im Hauptbahnhof Bochum in einer Notlage befunden haben. Plötzlich wurde diese zunehmend aggressiver und leistete Widerstand gegen die Bundespolizisten. Gegen 18:15 Uhr wählten Reisende im Bochumer Hauptbahnhof den Notruf, da sich in der Damentoilette eine Frau befinden würde, die einen hilflosen Eindruck machte. Als die Bundespolizisten vor Ort eintrafen, weinte die 22-Jährige lautstark und schlug ihren Kopf gegen Kabinenwand. Die Einsatzkräfte verständigten einen Rettungswagen und übergaben die Deutsche an die Sanitäter. Kurze Zeit später kontaktierten die Rettungskräfte die Bundespolizei, da die Frau randalieren und um sich schlagen würde. Die Beamten begaben sich zu dem Krankenwagen, vor dem die Bochumerin stand. Dabei verhielt sie sich unkooperativ und sehr aggressiv. Zudem versuchte sie sich der polizeilichen Maßnahme zu entziehen. Daraufhin hielt eine Polizistin die Aggressorin am Arm fest. Dies missfiel der 22-Jährigen jedoch, weshalb sie lautstark schrie. Auch ließ sie sich nicht von den Einsatzkräften beruhigen. Die Bundespolizisten brachten die Frau zu Boden und fesselten diese. Auch dabei äußerte sie in voller Lautstärke ihren Unmut, sperrte sich und leistete Widerstand. Zudem wurden weitere Einsatzkräfte der Polizei Bochum angefordert. Ein Atemalkoholtest ergab, dass die junge Frau mit 2,9 Promille erheblich alkoholisiert war. Ein alarmierter Notarzt untersuchte die Betroffene. Anschließend wurde sie in eine Klinik gebracht. Die Einsatzkräfte leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und tätlichen Angriffs auf Rettungskräfte ein. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Anne Rohde Telefon: +49 (0) 231/ 56 22 47 - 1011 Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.