BPOL NRW: Nutzerkreiserweiterung des (teil-)automatisierten Grenzkontrollsystems EasyPASS am Flughafen Düsseldorf

Seit Juli 2023 können auch Angehörige von Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind (sogenannte Drittstaaten), die teilautomatisierte Grenzkontrolle an allen deutschen Flughäfen mit EasyPASS-Spuren nutzen. Am Flughafen Düsseldorf absolvieren Sie so Ihre Ein- und Ausreisekontrolle effizient und selbstständig. Voraussetzungen dafür sind ein elektronischer Reisepass und ein deutscher Aufenthaltstitel oder ein deutsches Visum für den längerfristigen Aufenthalt (nur Ausreise) sowie ein Mindestalter von zwölf Jahren. Um die EasyPASS-Anlage nutzen zu können, muss lediglich die Personaldatenseite samt Einband des mitgeführten elektronischen Reisepasses auf das Ausweislesegerät am Eingang des eGates aufgelegt werden. Nachdem die Eingangstür wieder geschlossen ist, kann bereits der nächste elektronische Reisepass aufgelegt und gescannt werden. Auf diese Weise können Reisende die Grenzkontrolle deutlich beschleunigen. Gerade mit Blick auf die anstehenden Herbstferien kann die Nutzung des EasyPASS-Systems dazu beitragen, schneller und komfortabler in den Urlaub zu starten oder nach dem Urlaub entspannt wieder einzureisen. Weitere Informationen finden Sie auf www.easypass.eu. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.