Nach Fahrausweiskontrolle in die JVA
Am Samstagabend, den 30. September 2023 stellten Mitarbeiter der DB AG auf der S-Bahnstrecke von Warnemünde nach Rostock Hbf. einen 21-jährigen Mann fest, der ohne den erforderlichen Fahrausweis die S-Bahn nutzte. Die Nachlöse eines Fahrscheines wurde durch den 21-jährigen Deutschen ausgeschlossen. Daraufhin kündigten ihm die DB AG Mitarbeiter die Hinzuziehung der Bundespolizei zur Identitätsfeststellung an, woraufhin dieser versuchte zu fliehen. Die Mitarbeiter der DB AG konnten die Flucht durch die vorläufige Festnahme des Mannes unterbinden.
Auch gegenüber den eingesetzten Bundespolizeibeamten machte der Mann unwahre Angaben zu seiner Person. Da vor Ort eine Identitätsfeststellung nicht möglich war, wurde der 21-Jährige mit zur Dienststelle genommen. Die fahndungsmäßige Überprüfung seiner Person ergab dann, dass er durch das Amtsgericht Schwerin per Haftbefehl gesucht wurde. Dieses hatte ihn u.a. wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und 6 Monaten verurteilt. Da er diese nicht angetreten hatte, wurde ein Haftbefehl gegen ihn erlassen.
Zur Verbüßung dieser Freiheitsstrafe wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Nunmehr muss er sich wegen des Erschleichens von Leistungen sowie falscher Namensangabe verantworten.
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