BPOL NRW: Haftstrafe abgewendet – Bundespolizei zieht Geldstrafe ein

Am Freitagnachmittag (29. September) haben Beamte der Bundespolizei im Hauptbahnhof Paderborn einen Haftbefehl gegen einen 21-jährigen Mann aus Neumünster vollstreckt. Das Amtsgericht Neumünster hatte den Deutschen im Juni 2022 wegen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt. Die Zahlung der Geldstrafe ignorierte der Mann, weshalb die Staatsanwaltschaft Kiel im vergangenen Februar einen Haftbefehl erließ. Durch die sofortige Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 600 Euro konnte der Mann seine Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt zur Verbüßung einer 60-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe abwenden. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Münster Pressestelle Roger Schlächter Telefon: 0251 97437 -1011 (oder -0) E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de Internet: Bahnhofstr. 1 48143 Münster Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.