231002-2-pdnms Doch nicht schlauer als die Polizei erlaubt
Am 30.09.2023 kam es gegen 10.45 Uhr in der Holsten Galerie in Neumünster in einem Bekleidungsgeschäft zu einem Diebstahl von mehreren Bekleidungsgegenständen, die beiden Diebinnen wurden dabei beobachtet und schließlich von Sicherheitspersonal der Galerie angehalten und überprüft.
Die beiden Frauen aus Neumünster , 23 und 26 Jahre alt, waren nach dem Diebstahl mit ihren Tüten, sie sie bei sich trugen, aus dem Geschäft in Richtung Parkhaus gegangen. In der Umkleidekabine fand eine Zeugin schließlich die Warensicherungen, die sich zuvor an der gestohlenen Kleidung befand.
Der Sicherheitsdienst der Galerie sah noch, wie zwei Frauen, auf die die Beschreibung passte, ins Parkhaus in der Kaiserstraße gingen. Dort verloren die Zeugen die beiden Frauen kurzfristig aus den Augen. Die Frauen führten zu dem Zeitpunkt noch eine schwarze Tasche bei sich.
Kurze Zeit später sahen die beiden Männer vom Sicherheitsdienst die Frauen wieder am Eingangsbereich zum Parkhaus, diesmal aber ohne die schwarze Tasche. Der Sicherheitsdienst sprach die beiden Frauen an und verständigte die Polizei.
Gegenüber der Polizei bestritten die beiden 23 und 26 Jahre alten Frauen den Diebstahl, ebenfalls stritten sie ab, mit einem Auto dort zu sein. Ein Fahrzeugschlüssel konnte bei einer ersten Durchsuchung der Frauen nicht gefunden werden. Die Frauen machten sich während der Befragung immer wieder lustig über die Beamten und auch über die Zeugin, sie würden gar nicht verstehen was man von ihnen wolle, sie hätten ja nichts gemacht.
Die Polizeibeamten des 1. Polizeireviers Neumünster ließen jedoch nicht locker und ermittelten weiter. Schnell konnten die Beamten rausfinden, dass auf eine der beiden Beschuldigten ein Fahrzeug zugelassen war. Dieses Fahrzeug konnte eine weitere Streife schließlich auch im Parkhaus finden, in dem Fahrzeug lag auf der Rücksitzbank auch die zuvor gesehene schwarze Tasche.
Nachdem die Beamten die Halterin des PKW nochmals aufforderten, den Fahrzeugschlüssel herauszugeben, da man ansonsten auf ihre Kosten das Fahrzeug öffnen lassen würde, gab die Frau schließlich klein bei. Sie hatte den Fahrzeugschlüssel in ihrem Intimbereich versteckt.
In dem PKW der Frau fanden die Beamten dann in der schwarzen Tüte Bekleidungsgegenstände im Wert von 328,90 Euro.
Gegen die beiden Frauen wurde eine Anzeige wegen Ladendiebstahl gefertigt, die Bekleidung konnte an die Geschäfte zurückgegeben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Sönke Petersen
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