Überwachung des Durchfahrverbots führt zur Beendigung einer Trunkenheitsfahrt
Hildesheim (bli) - Die Missachtung des Durchfahrverbots auf dem ZOB/Bahnhofsplatz führte am heutigen Morgen dazu, dass ein 21-jähriger bis auf Weiteres keine fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeuge mehr führen darf.
Der 21-jährige aus Hannover befuhr am Samstag, 07.10.2023, gegen 07.30 Uhr, mit seinem Pkw trotz des dortigen Durchfahrverbots den Bahnhofsplatz im Bereich des ZOB.
Als er durch eine Funkstreifenwagenbesatzung auf sein Fehlverhalten angesprochen wurde, stellten die Beamten Alkoholgeruch in der Atemluft des 21-jährigen fest. Eine Überprüfung ergab eine Atemalkoholkonzentration von 1,72 Promille.
Ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr wurde eingeleitet. Dem 21-jährigen wurde eine Blutprobe entnommen und der Führerschein des Hannoveraners wurde zur Vorbereitung der Entziehung der Fahrerlaubnis beschlagnahmt.
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