BPOLI PW – GdpD POM: Bundespolizisten vollstrecken drei Haftbefehle
Am 07.10.2023 gegen 10:20 Uhr kontrollierten Pasewalker Bundespolizisten einen 33jährigen Deutschen auf der L 28 am ehemaligen Grenzübergang Hintersee
in Fahrtrichtung Polen. Die fahndungsmäßige Überprüfung des gebürtigen Wismaraners ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Schwerin zur Strafvollstreckung zum Zweck der Vermögensabschöpfung. Laut vorliegendem Vollstreckungsauftrag war ein Betrag In Höhe von 184,32 Euro zu pfänden. Der geforderte Betrag wurde in bar vor Ort bezahlt. Anschließend konnte die Person Ihre Reise fortsetzen.
Am 08. Oktober 2023 gegen 09:45 Uhr wurde auf der BAB11 in Fahrtrichtung Berlin, nach zuvor erfolgter Einreise aus Polen kommend ein 27jähriger polnischer Staatsangehöriger kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung des Beifahrers eines in polnischer Zulassung stehenden PKW ergab eine Notierung der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg zur Strafvollstreckung aufgrund des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Demnach hat die Person eine Geldstrafe von 600 EUR sowie 86 EUR Verfahrenskosten zu zahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen anzutreten.
Die Person zahlte die geforderte Geldstrafe inklusive der Kosten und konnte somit ebenfalls seine Reise fortsetzen.
Anders erging es einem 34jährigen Ukrainer, der durch die Staatsanwaltschaft Konstanz zur Festnahme/ Strafvollstreckung wegen Urkundenfälschung ausgeschrieben war. Zusammen mit einem Landsmann wurde er am 07.10.2023 gegen 19:15 Uhr auf der BAB 11 an der Anschlussstelle Penkun kontrolliert. Er hätte durch Zahlung einer Geldstrafe von 500 Euro sowie 77,50 Euro Kosten die 50tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden können. Da er das Geld nicht aufbringen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt nach Neustrelitz eingeliefert.
Des Weiteren war das Fahrzeug, ein PKW Volkswagen (Kleinbus) durch den Landkreis Leer wegen fehlender Haftpflichtversicherung zur Zwangsentstempelung ausgeschrieben, so dass die Kennzeichentafeln entstempelt wurden.
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