Unfallflucht ohne Führerschein und unter Einfluss von Alkohol – weitere Unfallfluchten am gesamten Wochenende – Hinweise zu Strafbarkeit bei Verkehrsunfallfluchten
Cuxhaven/BAB27. Am gestrigen Sonntag (08.10.2023) meldeten Zeugen gegen 10:40 Uhr einen auffällig fahrenden PKW auf der BAB27 im Bereich Altenwalde. Dieser war bereits von der Fahrbahn abgekommen und hatte hierbei die Seiten- und Mittelschutzplanke beschädigt. Im Bereich der Wernerstraße in Cuxhaven konnte der PKW schließlich gestoppt werden. Der 44-jährige Fahrzeugführer stand hierbei deutlich unter dem Einfluss alkoholischer Getränke. Ein Vortest ergab einen Wert von über 2 Promille. Des Weiteren war er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis.
Im gesamten Stadtgebiet Cuxhaven kam es am vergangenen Wochenende zu mehr als zehn Verkehrsunfallfluchten.
Das Verhalten der Unfallverursacher, und sei der Schaden auch sehr gering, ist kein Kaverliersdelikt, stellt in jedem Fall eine Straftat dar und kann in vielen Fällen auch zum Verlust der eigenen Fahrerlaubnis führen.
Die Polizeiinspektion Cuxhaven verzeichnet jedes Jahr ca. 1.000 Verkehrsunfallfluchten - statistisch somit fast drei pro Tag.
Melden Sie sich auch bei der Polizei, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie einen Schaden verursacht haben. Die verursachten Schäden sind in der Regel immer von der eigenen Haftpflichtversicherung des PKW gedeckt.
Des Weiteren muss diese Meldung auch umgehend erfolgen und nicht erst, wenn Sie z.B. bis zu ihrer Wohnanschrift nach Hause gefahren sind. Auch das weit verbreitete Hinterlassen einer Nachricht an der Windschutzscheibe eines anderen PKW ist nicht ausreichend.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Cuxhaven
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Stephan Hertz
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