PD Chemnitz – Unangezeigter Gegenprotest bei Versammlung
Unangezeigter Gegenprotest bei Versammlung
Medieninformation: 461/2023
Verantwortlich: Jana Ulbricht
Stand: 11.10.2023, 20:30 Uhr
Stand: 20:10 Uhr
Chemnitz
Unangezeigter Gegenprotest bei Versammlung
Zeit: 11.10.2023
Ort: OT Zentrum
(3955) Die Polizeidirektion Chemnitz führte heute Einsatzmaßnahmen bezüglich einer angezeigten Versammlung auf dem Neumarkt durch.
Die Versammlung zum Thema „Solidaritätskundgebung mit Israel und den Opfern der terroristischen Gewalt“ begann gegen 17:30 Uhr auf dem Neumarkt. In der Folge wuchs die Zahl auf rund 300 Teilnehmer an. Gegen 18:40 Uhr wurde die Versammlung beendet.
Im Verlauf der Versammlung formierte sich im Umfeld ein nicht bei der Versammlungsbehörde angezeigter Gegenprotest. Zunächst in Kleingruppen traten hier etwa 70 bis 100 Personen auf und skandierten nichtdeutsche Sprechchöre. In der Folge schlossen sich etwa 40 dieser Personen zu einer größeren Gruppierung zusammen und riefen weitere Sprechchöre. Durch die Einsatzkräfte wurden die Personen in Richtung Stadthallenpark abgewiesen und dort festgesetzt. Aufgrund der angespannten Lage wurden weitere Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei hinzugezogen. Mit Eintreffen der Unterstützungskräfte erfolgte eine Identitätsfeststellung der Personen wegen des Verdachts der Billigung von Straftaten. Die Maßnahmen dauern derzeit noch an.
Gegen 17:05 Uhr hatten drei Personen einer späteren Teilnehmerin (72/deutsch) der Versammlung eine kleine israelische Flagge entwendet. In diesem Zusammenhang wurde ein Mann (55/deutsch) durch das Trio umgerannt und am Boden liegend getreten. Der 55-Jährige erlitt dabei Verletzungen und musste in ein Krankenhaus gebracht werden. Er war selbst kein Versammlungsteilnehmer. Einsatzkräfte konnten die drei Tatverdächtigen vor Ort stellen. Es handelt sich um zwei Syrer im Alter von 17 und 20 Jahren sowie einen 15-Jährigen mit noch ungeklärter Staatsangehörigkeit. Die entwendete Fahne hatten sie noch bei sich, sie wurde sichergestellt. Gegen das Trio wurden Ermittlungen wegen Diebstahls sowie gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.
Zudem wurde im Umfeld ein Mann festgestellt, der den Hitlergruß gezeigt hatte. Gegen den 42-Jährigen Deutschen wurde eine Anzeige wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gefertigt. (ju)