BPOLI MD: Ein fünffach Gesuchter mit drei Haftbefehlen kann 4450 Euro Geld-strafe nicht zahlen und muss 290 Tage ins Gefängnis

Am Mittwoch, den 11. Oktober 2023 erhielt das Bundespolizeirevier Halle/Saale gegen 13:15 Uhr die Meldung eines Zugbegleiters, dass sich in einer S-Bahn von Leipzig nach Halle eine männliche Person ohne gültigen Fahrschein befindet. Eine Streife begab sich daraufhin zum Ankunftsbahnsteig im Hauptbahnhof Halle/Saale, um den Sachverhalt aufzuklären. Bei der Überprüfung der persönlichen Daten des 53-jährigen Deutschen stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Leipzig den aktuellen Aufenthaltsort des Polizeipflichtigen aufgrund von Ermittlungen wegen Hausfriedensbruchs und Leistungserschleichung ersuchte. Zudem lagen gleich drei offene Haftbefehle der Staatsanwaltschaften Gera, Frankfurt/Main und Halle gegen ihn vor. So wurde der Mann im Dezember 2022 durch das Amtsgericht Rudolstadt wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von insgesamt 2550 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 150 Tagen verurteilt. Im April dieses Jahres folgte dann die nächste Verurteilung durch das Amtsgericht Frankfurt/Main, ebenfalls wegen Erschleichens von Leistungen. Der Richter sprach ihm eine Geldstrafe von 400 Euro oder 40 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe aus. Doch damit nicht genug. Das Amtsgericht Halle/Saale verurteilte den Mann wegen des Verwendens von verfassungsfeindlichen Kennzeichen im September 2023 zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 150 Tagen. Da er weder die Geldstrafen zahlte, noch sich den Strafantritten, trotz vorheriger Ladungen, stellte, erließen die besagten Staatsanwaltschaften die Haftbefehle. Die Beamten eröffneten dem 53-Jährigen diese, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. Da er die Geldstrafen von insgesamt 4.450 Euro nicht bezahlen konnte, übergaben ihn die Bundespolizisten am selbigen Tag der nächstgelegenen Justizvollzugsanstalt. Dem Deutschen droht nun erneut ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrschein. Die ausschreibenden Behörden wurden über den Vollzug der Maßnahme durch die Bundespolizisten in Kenntnis gesetzt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Magdeburg Telefon: +49 (0) 391-56549-505 Mobil: +49 (0) 152 / 04617860 E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de X: @bpol_pir