Mutmaßlicher Blender muss in das Gewahrsam
Menschen mit einem Laserpointer zu blenden, ist verboten und kann sehr gefährlich sein, vor allem im Straßenverkehr. So erging es einer 27 Jahre alten Gelsenkirchenerin, die am Mittwochabend, 18. Oktober 2023, gegen 20.30 Uhr auf einem E-Scooter an der Ringstraße in Bulmke-Hüllen geblendet worden ist. Als sie daraufhin die Polizei rief, konnten die Beamten in einer Wohnung einen 28 Jahre alten Mann ausfindig machen, der angab, mit seinem Laserpointer lediglich auf die Straße geleuchtet zu haben. Die Beamten stellten das Gerät sicher und fertigten eine Strafanzeige wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Bei einer Überprüfung des Tatverdächtigen stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann zwei Haftbefehle wegen Beleidigung und des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zur Vollstreckung vorlagen. Da der mutmaßliche Blender die geforderten Geldbeträge vor Ort nicht zahlen konnte, brachten die Beamten ihn in das Gewahrsam.
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Thomas Nowaczyk
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