Rüsselsheim: Pech gehabt/Nach Unfall per Haftbefehl ins Gefängnis

Gleich mehrfaches Pech hatten zwei Männer am Donnerstagabend (19.10.), gegen 18.30 Uhr, auf der A 67. Der 26 Jahre alte Fahrer und sein 25-jähriger Beifahrer waren zunächst in Fahrtrichtung Darmstadt in einen Auffahrunfall verwickelt. Sie fuhren mit ihrem VW als letztes von vier Fahrzeugen auf ein vor ihnen befindliches und aufgrund der Verkehrssituation stark abbremsendes Fahrzeug auf. Bei dem Unfall entstand ein Schaden von insgesamt 2600 Euro, wovon nach dem Crash rund 500 Euro auf den VW der Männer entfielen. Doch damit nicht genug: Bei der routinemäßigen Überprüfung der Personalien der Unfallbeteiligten durch die Streife der Autobahnpolizei stellte sich heraus, dass gegen den Beifahrer ein Haftbefehl bestand. Der 25-Jährige konnte aber die darin geforderten 195 Euro bezahlen und wurde auf freiem Fuß belassen. Nicht so der Fahrer, gegen den ein Haftbefehl wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz mit dem Ziel der Strafvollstreckung vorlag. Er wurde an Ort und Stelle festgenommen, in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert und muss dort nun seine achtmonatige Haftstrafe antreten. Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Südhessen Pressestelle Klappacher Straße 145 64285 Darmstadt Bernd Hochstädter Telefon: 06151 / 969 - 13110 Mobil: 0172 / 309 7857 Pressestelle (zentrale Erreichbarkeit): Telefon: 06151 / 969 - 13500 E-Mail: pressestelle.ppsh@polizei.hessen.de