Kreis Warendorf. Versammlungsfreiheit steht für den Rechtsstaat
In der vergangenen Woche haben im Kreis Warendorf die ersten beiden Versammlungen in Zusammenhang mit den Terroranschlägen auf den Staat Israel stattgefunden. Die Kundgebung auf dem Beckumer Marktplatz war als neutrale Versammlung angezeigt, hatte jedoch einen klaren pro-palästinensischen Bezug.
"Auch wenn die Versammlung unter falschen Voraussetzungen angezeigt wurde, haben wir als Polizei in solchen Fällen keine Handhabe diese aufzulösen", äußerte sich Behördenleiter Dr. Olaf Gericke zu dem Vorfall. "Die Versammlungsfreiheit gemäß Artikel 8 Grundgesetz steht für den Rechtsstaat, in dem wir leben. Eine Versammlung darf nur unter schwerwiegenden Voraussetzungen verboten werden, was faktisch fast nie zutrifft. Daher müssen die Einsatzkräfte auch Versammlungen schützen, die möglicherweise unserem ethischen Rechtsempfinden entgegenstehen".
Stellen Polizistinnen und Polizisten während einer Kundgebung Straftaten fest, werden diese konsequent verfolgt. Dazu werden die erforderlichen Personalien der Tatverdächtigen festgestellt. Die für die Versammlung verantwortliche Person wird aufgefordert, positiv auf die Teilnehmenden einzuwirken und Straftaten zu unterbinden. Sollten dennoch weitere Straftaten begangen werden, wird die Polizei auf die Tatverdächtigen einwirken und erforderlichenfalls in Gewahrsam nehmen.
"Grundsätzlich hat jede Person das Recht sich zu versammeln und zwar friedlich und ohne Waffen", führt Abteilungsleiterin Polizei Andrea Mersch-Schneider aus. "An diesem Grundsatz orientieren sich die polizeilichen Einsatzkräfte und Maßnahmen - egal welche Gruppierung oder Partei die Versammlung angezeigt hat".
Aktuell wurden bei der Kreispolizeibehörde keine weiteren Versammlungen im Zusammenhang mit den Terroranschlägen auf Israel angezeigt.
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