265 Tage Restfreiheitsstrafe – Fehlender Fahrschein im Zug wird per Haftbefehl gesuchten Mann zum Verhängnis
Am 23.10.2023 gegen 12:35 Uhr nahmen Bundespolizisten einen per Haftbefehl gesuchten Mann (Alter: 41 Jahre) im Harburger Bahnhof fest.
Zuvor stellte ein Zugbegleiter den deutschen Staatsangehörigen in einem Regionalzug auf der Fahrt von Winsen (Luhe) nach Hamburg Harburg ohne gültigen Fahrschein fest. Da der Fahrgast dem Zugbegleiter eine Fahrkarte einer anderen Person vorzeigte und die Identität der Person im Zug nicht festgestellt werden konnte, wurde die Bundespolizei angefordert.
Gegenüber der angeforderten Bundespolizeistreife machte die Person auch zunächst falsche Angaben zu seinen Personalien.
Zunächst wurde der 41-Jährige dem Bundespolizeirevier im Bahnhof Harburg zur Identitätsfeststellung zugeführt.
Die weitere Überprüfung der Personalien des Mannes ergab eine Ausschreibung zur Festnahme. Der Gesuchte wurde wegen Diebstahlsdelikten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und 9 Monaten verurteilt. Er hatte einen Teil der Haftstrafe bereits verbüßt und war dann flüchtig. Die noch zu vollziehende Restfreiheitsstrafe betrug 265 Tage.
Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Promillewert von 0,00 Promille.
Ein angeforderter Amtsarzt stellte anschließend die Gewahrsamsfähigkeit des Gesuchten fest.
Nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen wurde der Mann einer Haftanstalt zugeführt.
Gegen den Mann wurde zudem ein Strafverfahren wegen der Straftaten Erschleichen von Leistungen und Betrug eingeleitet. Dieses Verfahren wird durch den Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg geführt.
WL
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