Alkoholtestkäufe in Varel
Am Montag, 23. Oktober 2023 führte das Jugendamt des Landkreises Friesland in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt der Stadt Varel sowie dem Präventionsbeauftragten der Polizei Varel, Eugen Schnettler, mit zwei 16-jährigen Jugendlichen Alkoholtestkäufe in Varel durch.
Im Rahmen der Testkäufe sollte überprüft werden, ob und wie beim Verkauf von hochprozentigem Alkohol auf die vorgeschriebene Altersbegrenzung geachtet wird. Dabei wurden mehrere Verbrauchermärkte getestet. In sieben der insgesamt neun überprüften Geschäfte erhielten die beiden Jugendlichen hochprozentigen Alkohol.
Damit es nicht erst zu diesen Verkäufen an minderjährige Jugendliche kommt, rät Eugen Schnettler, dass die Verkäuferinnen bzw. Verkäufer sich trotz entstehender Routine immer den Ausweis vorzeigen lassen sollten. Er empfiehlt, sich das Geburtsdatum genau anzusehen, denn bei durchgeführten Kontrollen wird wiederkehrend festgestellt, dass eine falsche Rückrechnung des Alters die Ursache der Alkoholabgabe war, wie auch nun in einem der festgestellten Fälle.
"Mit den Alkoholtestkäufen wollen wir in erster Linie auf das Thema Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen aufmerksam machen und dem Missbrauch entgegenwirken. Eine Abgabe hochprozentiger Alkoholika an Minderjährige unter 18 Jahren ist ausdrücklich verboten und wird mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet", erklärt Schnettler. Nur durch wiederkehrende Alkoholtestkäufe könne man langfristige Änderungen erreichen, macht er deutlich.
Nicht zuletzt nach dem nun unzureichenden Ergebnis sind auch zukünftig weitere Kontrollen vorgesehen. Auch auf dem bevorstehenden Zeteler Markt Mitte November wird das Jugendamt in Zusammenarbeit mit der Polizei verstärkt Jugendschutzkontrollen durchführen und überprüfen, ob die rechtlichen Vorgaben beim Alkoholausschank berücksichtigt werden.
Grundsätzlich gilt hierbei: Kein Alkohol für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Der Ausschank von Branntwein oder branntweinhaltigen Getränken, wie Spirituosen und Mixgetränke, ist grundsätzlich erst an Heranwachsende ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erlaubt.
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