BPOL NRW: Vier Festnahmen am Donnerstag – Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf fahndet erfolgreich

Insgesamt vier zur Festnahme ausgeschriebene Personen verhaftete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge am gestrigen Donnerstag (26.10.2023). Zu Beginn stellten die Bundespolizeibeamten am Donnerstagmorgen eine Bulgarin fest, welche aus Kayseri/Türkei einreiste. Im Rahmen der grenzpolizeilichen Kontrolle wurde festgestellt, dass die 34-Jährige seit Juni dieses Jahres von der Staatsanwaltschaft Essen wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung per Haftbefehl gesucht wurde. Im März dieses Jahres wurde die in Gelsenkirchen lebende Frau rechtskräftig verurteilt. Ihre Heimreise konnte sie jedoch fortführen, da sie die Geldstrafe in Höhe von 800 Euro vor Ort bei der Bundespolizei begleichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 80 Tagen abwenden konnte. Donnerstagnachmittag wurde ein 48-jähriger Lette zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Bukarest/Rumänien bei den Beamten vorstellig. Hierbei stellten diese fest, dass die Staatsanwaltschaft Trier einen Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den Verurteilten erlassen hatte. Der in Gerolstein lebende Mann konnte die ihm auferlegte Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro jedoch vor Ort begleichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 60 Tagen abwenden. Im Anschluss führte er seine Heimreise fort. Donnerstagabend dann wurde im Rahmen der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Gaziantep/Türkei ein 25-jähriger Deutscher kontrolliert. Bei diesem stellten die Bundespolizeibeamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Essen im Oktober dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Betruges gegen den im November 2022 Verurteilten erlassen hatte. Die Geldstrafe in Höhe von 250 Euro konnte von dem Bottroper vor Ort bei der Bundespolizei ebenfalls beglichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 25 Tagen abgewendet werden. Im Anschluss setzte auch dieser Reisende seinen Weg fort. Zuletzt kontrollierte die Bundespolizei am späten Donnerstagabend einen weiteren Deutschen, welcher sich auf der Einreise eines Fluges aus Antalya/Türkei befand. Hierbei wurde festgestellt, dass der 22-Jährige von der Staatsanwaltschaft Braunschweig per Haftbefehl gesucht wurde. Ebenfalls im Oktober dieses Jahres wurde durch diese ein Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz gegen den Verurteilten erlassen. Doch auch der in Salzgitter lebende Mann konnte die ihm auferlegte Geldstrafe in Höhe von 30 Euro vor Ort begleichen und so die eintägige Erzwingungshaft abwenden. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.