#VerantwortungstopptVollgas

Stoppt Vollgas: Öffentliche Straßen sind keine Rennstrecken! Die Polizei wirbt für eine Aktion, die sich an junge Fahrer/-innen wendet. NRW-Schul- und Innenministerium haben ein Bildungskonzept vereinbart. Die Polizei verfolgt konsequent grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten einzelner Verkehrsteilnehmer. Vor fünf Jahren hat der Gesetzgeber einen neuen Straftatbestand eingeführt: den der verbotenen Kraftfahrzeugrennen. Dazu bedarf es nicht einmal eines Gegners: Das Gesetz greift bereits, wenn Regeln massiv missachtet werden, um eine "höchstmögliche Geschwindigkeit" zu erreichen. Wer ohne Rücksicht auf Leib und Leben anderer oder hohe materielle Schäden Gas gibt, der riskiert nicht nur sein Leben, sondern auch Freiheitstrafen bis zu fünf Jahren - in besonders extremen Fällen bis zu zehn Jahren - oder entsprechende Geldstrafen. Bereits bei dem Anfangsverdacht eines solchen "Rennens" leitet die Polizei ein entsprechendes Strafverfahren ein, stellt Führerschein und Fahrzeug sicher. Im Jahr 2021 zählte die Polizei in NRW 2037 Verfahren. Vor allem junge und männliche Erwachsene agieren im Straßenverkehr mit einer hohen Risikobereitschaft, ohne sich Gedanken um ihr Leben oder das anderer Menschen zu machen. Unfälle zu verhindern, ist jedoch besser, als sie zu ahnden. Deshalb suchen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte seit vielen Jahren das Gespräch mit jungen Leuten - beispielsweise im Rahmen des Crash Kurses", oder bieten Sicherheitstrainings an. Neu ist nun das gemeinsam von Schul- und Innenministerium vereinbarte Bildungskonzept für Schüler/-innen der Klassen 11. und 12 unter dem Titel "Verbotene Kfz-Rennen". Die Bearbeitung des Themas erfolgt eigenständig in den Schulen. Lehrerinnen und Lehrer können von einem Portal des Schulministeriums Filme und andere Unterrichtsmaterialien herunterladen. Dazu gehört zum Beispiel ein interaktiver Film in Anlehnung an das Theaterstück "Terror" von Ferdinand von Schirach, in dem Zuschauer als Schöffen auftreten und über Schuld oder Unschuld eines Täters entscheiden müssen. In dem Film geht es eben um die Folgen eines Kraftfahrzeugrennens. Weitere Fragen beantwortet das Team Verkehrsunfallprävention/Opferschutz der Kreispolizeibehörde MK telefonisch unter der Nummer 02371/9199-7070 oder per Mail an vpo.vd.v.MaerkischerKreis@polizei.nrw.de. Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis Pressestelle Polizei Märkischer Kreis Telefon: +49 (02371) 9199-1220 bis -1223 E-Mail: pressestelle.maerkischer-kreis@polizei.nrw.de