Ausstieg verpasst – Notbremse gezogen
Ein 32-Jähriger reiste am Sonntagabend (29.10.23) mit der Regionalbahn von Rostock nach Stralsund.
Am Haltepunkt Stralsund-Grünhufe beabsichtigte der Mann auszusteigen.
Da sich die Tür aber nicht öffnen ließ, entschied sich der Stralsunder für die Notbremse.
Er durchriss die Verplombung der Notbremse und zog an dieser.
Die Regionalbahn war bereits angefahren und kam nun kurz nach dem Haltepunkt wieder zum Stehen.
Zum Glück wurden Reisenden dabei nicht verletzt. Nach einer fünfminütigen Verspätung konnte die Fahrt zum Hauptbahnhof Stralsund fortgesetzt werden.
Auch für den Mann, ging es zum Hauptbahnhof Stralsund, und anschließend zur Wache, denn im Zug fuhren Bundespolizisten mit und übernahmen sofort den Sachverhalt. Nachdem ein Strafverfahren wegen des Missbrauchs von Nothilfemittel gegen den Mann aufgenommen wurde, konnte er den Heimweg antreten.
Die Bundespolizei in Stralsund weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Notbremsen nur mit einem entsprechenden Rechtfertigungsgrund, also für absolute Notfälle, wenn "Leib und Leben in Gefahr sind" gezogen werden dürfen.
Ein Missbrauch ist strafbar!
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