Lübeck (ots) - Die Wohnung war dunkel, da die Mieterin zur Kur war. Das Haus war unbeleuchtet, weil die Bewohner einen schönen Abend im Restaurant genossen. Gelegenheiten, die der Einbrecher im Schutz der Dunkelheit nutzt, um über ein nicht ... Lesen Sie hier weiter...
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