Betrunkener Radfahrer stürzt
Ein 47-jähriger Fahrradradfahrer stürzte am Montag (30.Oktober) in den frühen Abendstunden gegen 17:58 Uhr auf der B55 in Trockenbrück. Im Verlauf der Unfallaufnahme konnten die Polizeibeamten bei dem 47-Jährigen eine deutliche Alkoholisierung feststellen. Im Krankenhaus Lennestadt wurde eine Blutprobe entnommen. Die Beamten fertigten eine entsprechende Anzeige. Er wurde mit leichten Kopfverletzungen durch die Rettungskräfte behandelt.
Nicht nur Autofahrende können sich wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar machen, sondern auch Radfahrende. Wer mit einer Blutalkoholkonzentration ab 1,6 Promille auf dem Fahrrad unterwegs ist, begeht eine Straftat.
Aber Achtung: Schon eine Alkoholisierung ab 0,3 Promille kann strafbar sein, wenn zusätzlich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vorliegen. Solche Ausfallerscheinungen sind zum Beispiel das Fahren von Schlangenlinien, Stürze oder Gleichgewichtsprobleme oder das alkoholbedingte Verursachen eines Unfalls.
Durch alkoholbedingte Unfälle werden auch immer wieder schwere Verletzungen von Unfallbeteiligten hervorgerufen. Die Polizei rät daher: Kein Alkohol am Fahrradlenker!
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