BPOLI C: Erneut mehrere Haftbefehle in Reitzenhain vollstreckt
Bei Kontrollen in Reitzenhain sind in den letzten 36 Stunden erneut mehrere Haftbefehle vollstreckt worden. Für zwei Personen endeten die Kontrollen in der JVA.
Am 05.11.2023 gegen 03:05 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespoli- zeiinspektion Chemnitz in Reitzenhain einen 31jährigen rumänischen Staatsangehörigen. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten sie zwei Ausschreibungen zur Strafvollstreckung fest. Er war zum einen vom Amtsgericht Mannheim wegen Diebstahl zu einer Geldstrafe von 2481 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen verurteilt worden. Des Weiteren hatte er eine Ausschreibung zur Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte war er vom Amtsgericht Stuttgart zu einer Geldstrafe von 881 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen verurteilt worden. Da er die offene Geldsumme von insgesamt 3362 Euro nicht aufbringen konnte, wurde er in die JVA eingeliefert.
Ebenso in die JVA eingeliefert wurde ein 48jähriger ungarischer Staatsangehöriger. Bei seiner Kontrolle am 06.11.2023 gegen 09:00 Uhr stellten die Beamten eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Köln zur Strafvollstreckung fest. Er war wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt worden. Da er seine Haftstrafe bislang nicht angetreten hatte, wurde es vor Ort verhaftet und der JVA zugeführt.
Durch Zahlung der offenen Geldstrafen vor Ort konnten hingegen ein 54jähriger Bulgare, ein 25jähriger Slowake sowie ein 46jähirger Ukrainer ihre Reise fortsetzen.
Wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort war der 54jährige bulgarische Staatsangehörige vom Amtsgericht Bremerhaven zu einer Geldstrafe von 450 Euro verurteilt worden.
Gegen den 25jährigen slowakischen Staatsangehörigen lag eine Ausschreibung zur Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Passau vor. Er war vom Amtsgericht Passau wegen Vergehens gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe von 482,50 Euro verurteilt worden.
Ebenfalls wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz war der 46jährige Ukrainer zur Strafvollstreckung ausgeschrieben. Er hatte noch eine offene Geldstrafe von 670 Euro zu begleichen.
Nach Zahlung der offenen Geldstrafen wurde allen drei Personen die Weiterreise gestattet.
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