Haftbefehl gegen Geiselnehmer erlassen

Haftbefehl gegen Geiselnehmer erlassen Die Generalstaatsanwaltschaft - Zentralstelle Staatsschutz - hat heute wegen der besonderen Bedeutung der Sache die Ermittlungen im Fall eines 35 Jahre alten türkischen Staatsangehörigen übernommen, dem unter anderem Geiselnahme (§ 239b StGB), Entziehung Minderjähriger (§ 235 StGB) sowie Delikte nach dem Waffengesetz vorgeworfen werden. Am heutigen Nachmittag hat der zuständige Ermittlungsrichter antragsgemäß Haftbefehl erlassen. Der Beschuldigte ist danach dringend verdächtig, sich zunächst am 4. November gegen 19 Uhr unter Anwendung einer List Zugang zur Wohnung seiner Ex-Frau (38 Jahre) in Stade verschafft und gewaltsam die dort lebende gemeinsame Tochter (4 Jahre) in einen von ihm angemieteten Pkw verbracht zu haben. Die ihm folgende und um Hilfe rufende Ex-Frau, der das alleinige Sorgerecht für die gemeinsame Tochter zugesprochen worden war, soll er mit einer halbautomatischen Selbstladekurzwaffe bedroht und dabei jedenfalls einen Schuss in die Luft aus der Pistole abgegeben haben. Mit dem entführten Kind soll der Beschuldigte sodann über die A26 zum Helmut-Schmidt-Flughafen in Hamburg geflüchtet sein, kurz nach 20 Uhr eine Schrankenanlage durchbrochen haben und mit dem Pkw auf das Vorfeld des Flughafens gelangt sein. Über den polizeilichen Notruf soll er mitgeteilt haben, dass er eine Bombe im Fahrzeug habe und für sich und seine Tochter die Ausreise in die Türkei gefordert haben. Der Beschuldigte, der nicht im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist, soll hier drei weitere Schüsse aus der mitgeführten Pistole abgegeben und zwei Brandsätze aus dem Pkw geworfen haben, die von Einsatzkräften gelöscht werden konnten. Angesichts der vom Beschuldigten geäußerten Drohung, er werde schießen oder den Sprengstoff zünden, wurde von einem Zugriff zunächst abgesehen. Nach etwa 18 Stunden ließ sich der Beschuldigte am 5. November gegen 14.30 Uhr von der Polizei festnehmen. Neben der Schusswaffe konnte die selbstgefertigte Attrappe eines Sprengstoffgürtels sichergestellt werden. Es handelte sich um ein mit Alufolie umwickeltes Buch, in das Drähte gesteckt waren. Die Auswertung der anlässlich der Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten in Buxtehude sichergestellten Gegenstände dauert an. Personen wurden äußerlich nicht verletzt. Der Beschuldigte wurde der Untersuchungshaftanstalt Hamburg zugeführt. Es besteht der Haftgrund der Fluchtgefahr. Der Beschuldigte war bereits im Mai 2022 vom Amtsgericht Stade wegen Entziehung Minder-jähriger zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens gilt die Unschuldsvermutung. Hamburg, 06.11.2023 Oberstaatsanwältin Liddy Oechtering Tel.: 040/42843 1699 Fax: 040/42798 1900 E-Mail: Pressestelle-Staatsanwaltschaft@sta.justiz.hamburg.de Rückfragen bitte an: Staatsanwaltschaft Hamburg Pressestelle Telefon: 040-42843-1699