+++ Regionale Kontrollgruppe nimmt Lastkraftwagen und Busse in den Fokus +++ Fast jeder zweite Transport beanstandet +++
52 Fahrzeuge, davon zwei Busse, wurden von den Beamtinnen und Beamten der Regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg genau unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Fast jeder Zweite (46 Prozent) wurde beanstandet. Die Kontrolle fand am vergangenen Dienstag (07.11.2023) an der Autobahn 1 im Bereich der Tank- und Rastanlage Wildeshausen statt. 35 Polizeibeamtinnen und -beamte aus dem Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Oldenburg führten die Überprüfungen durch. Unter anderem waren bei 16 Transporten die Ladung nicht ausreichend gesichert, in vier Fällen wurden die Lenk- und Ruhezeiten nicht eingehalten und in drei Fällen war die Technik des Fahrzeuges nicht ordnungsgemäß.
Besondere Aufmerksamkeit erweckte der 46-jährige Fahrer eines Tiertransportes. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass den 300 geladenen Schweinen nicht genügend Stellfläche zur Verfügung stand. Da Transporte für Tiere eine außergewöhnliche Stresssituation darstellen, wurde die Kontrolle so kurz wie möglich gehalten. Unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit wurde die Weiterfahrt gestattet. Die Beamten leiteten in diesem Fall ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Tierschutzgesetz ein. Neben der Geldbuße droht dem verantwortlichen Transportunternehmen eine sogenannte Vermögensabschöpfung. Dabei wird der finanzielle Vorteil abgeschöpft, den jemand durch den Rechtsverstoß erlangt hat. In diesem Fall hätte der Betreiber beispielsweise einen zusätzlichen Transport durchführen müssen, um die große Anzahl an Tieren zu transportieren. Die "gesparten" Kosten für den weiteren Transport können im Rahmen der Vermögensabschöpfung eingefordert werden.
Beamte der Autobahnpolizei Ahlhorn stoppten einen ausländischen Autotransporter, der auf dem Weg von Spanien nach Dänemark war. Dieser war mit acht Neuwagen beladen. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass die zulässige Länge um 1,15 m überschritten wurde. Dem 50-jährigen Fahrer wurde daraufhin die Weiterfahrt untersagt und die Um- bzw. Abladung einzelner Fahrzeuge angeordnet. Hierfür musste ein zusätzliches Transportfahrzeug beauftragt werden. Gegen den Fahrer und das verantwortliche ausländische Transportunternehmen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Das Transportunternehmen erwartet zudem ebenfalls ein Vermögensabschöpfungsverfahren.
Am Nachmittag kontrollierte die Polizei einen Schwertransport, der ein großes Maschinenteil geladen hatte. Dieser war auf dem Weg von Geeste (Landkreis Emsland) nach Dänemark. Die Wiegung ergab ein Gesamtgewicht von 75 t bei erlaubten 40 t. Der 53-jährige Fahrer konnte die erforderliche Genehmigung für diesen Transport nicht vorlegen. Die Weiterfahrt wurde bis zum Vorliegen einer Genehmigung untersagt. Gegen den Fahrer und das verantwortliche ausländische Transportunternehmen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Das Transportunternehmen erwartet ein Vermögensabschöpfungsverfahren, da der Transport ohne die erforderliche Genehmigung nicht hätte durchgeführt werden dürfen.
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