BPOL NRW: Oberhausen Hauptbahnhof – 27-Jähriger mit 1,8 Promille widersetzt sich Bundespolizisten

Ein junger Mann widersetzte sich in den frühen Morgenstunden des Donnerstages (09. November), um 00.30 Uhr eingesetzten Bundespolizisten im Oberhausener Hauptbahnhof. Die Uniformierten konnten den Verdächtigen fixieren und der Dienststelle zuführen. Bundespolizisten kontrollierten nach einem Bürgerhinweis zwei junge Männer (18, 27) im Personentunnel des Oberhausener Hauptbahnhofs. Diese sollen zuvor Reisende belästigt haben. Während der polizeilichen Kontrolle verhielten sich die augenscheinlich alkoholisierten Männer respektlos und uneinsichtig gegenüber den Bundespolizisten. Dabei stellte sich der 27-jährige Deutsche provokant zwischen den Uniformierten und seinem 18-jährigen Begleiter. Ohne jegliche Vorwarnung umklammerte er den Beamten mit beiden Armen und versuchte diesen zu Boden zu bringen. Der eingesetzte Beamte der Bundespolizei konnte die Umklammerung des Verdächtigen abwehren und von sich stoßen. Nach kurzer Flucht stellten die Bundespolizisten den Tatverdächtigen und verbrachten ihn auf die Dienststelle. Der 18-jährige Begleiter wurde nach der Personalienüberprüfung vor Ort entlassen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,8 Promille. Anschließend wurde eine Blutentnahme durch die Bereitschaftsstaatsanwaltschaft angeordnet und durch einen Polizeiarzt durchgeführt. Die Beamten entließen den jungen Mann aufgrund fehlender Haftgründe vom Bundespolizeirevier am Oberhausener Hauptbahnhof. Gegen den 27-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Die eingesetzten Bundespolizisten blieben unverletzt und waren weiterhin dienstfähig. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Düsseldorf Pressestelle PMin Elisa-Maria Halbach Telefon: +49 (0) 211 179276-151 Mobil: +49 (0) 175 4338127 E-Mail: presse.d@polizei.bund.de Bismarckstraße 108 40210 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.