Landkreis Schwäbisch Hall: Polizei und Landratsamt führen Testkäufe zur Abgabe von Alkohol an Jugendliche durch
Polizei und Landratsamt führen im Landkreis Schwäbisch Hall Testkäufe zur Abgabe von Alkohol an Jugendliche durch
Bereits seit 2010 führt das Landratsamt Schwäbisch Hall gemeinsam mit den Stadtverwaltungen Schwäbisch Hall und Crailsheim und der Polizei in regelmäßigen Abständen Testkaufaktionen durch. Hierbei soll kontrolliert werden, wie leicht Jugendliche an Alkohol kommen können.
Am 09.11.2023 führten deshalb zwölf Auszubildende des Landratsamtes Schwäbisch Hall in Begleitung von zwölf Polizeibeamten, sowie des Jugendschutzbeauftragten des Landratsamtes Schwäbisch Hall flächendeckende Testkäufe durch. Hierbei wurden durch die minderjährigen Testkäufer versucht hochprozentiger Alkohol, Tabakwaren, E-Zigaretten und Computerspiele mit Altersbeschränkung zu erwerben.
Kontrolliert wurden 53 Verkaufsstellen im Landkreis Schwäbisch Hall. Dabei mussten 18 Örtlichkeiten beanstandet werden. Dies bedeutet eine Beanstandungsquote von 34%.
Die letzte gemeinsame Testkaufaktion aus dem Jahr 2018 wies eine Beanstandungsquote von 38% auf. In den Jahren 2019- 2022 konnte aufgrund von Corona kein Testkauf durchgeführt werden.
Zwar lässt sich ein geringer Rückgang der Beanstandungsquote verzeichnen, jedoch liegt diese immer noch bei etwa einem Drittel der Verkaufsstellen. Bei 24 Versuchen der Testkäufer hochprozentigen Alkohol zu erwerben, gelang dies in sieben Fällen. Mit 29% liegt die Erfolgsquote hier auf gleichem Niveau wie 2018. Ein deutlicher Rückgang ist bei der Abgabe von Tabak oder E-Zigaretten zu verzeichnen. Während im Jahr 2018 hier noch 52% der Verkaufsstellen an die Testkäufer verkauften, waren es dieses Jahr bei 26 Versuchen nur 10, was etwa 38% entspricht.
Bei Spielen mit Altersbeschränkung lag die Erfolgsquote bei einem von drei Versuchen. Damit liegt die Beanstandungsquote bei 33% und ist ähnlich wie im Jahr 2018 als sie bei 37% lag.
Bei festgestellten Verstößen wurden die Verkaufsstellen nach dem Jugendschutzgesetz angezeigt, wobei das Bußgeld mit Besuch einer freiwilligen Schulung um 50% gekürzt wird. Dies soll zu einer besonderen Sensibilisierung der Verkäufer und Verkäuferinnen führen.
Das Ergebnis der Testkäufe zeigt, dass die Zahlen zwar zurückgehen, jedoch weiterhin ein Tätigwerden der Behörden notwendig ist. Immer noch müssen die Polizei und das Landratsamt Schwäbisch Hall Verstöße bei den Verkaufsstellen feststellen.
Durch die Präventionsarbeit von Polizei und Landratsamt, sowie Stadtverwaltungen, nicht zuletzt auch durch stattfindende Testkäufe wird dem Alkoholmissbrauch stetig vorgebeugt. Allerdings weisen Polizei und Landratsamt darauf hin, dass mit den Testkäufen nur die Alkoholabgabe an Kinder und Jugendliche im öffentlichen Bereich überprüft werden kann. Auch im privaten Bereich geht der Appell an alle verantwortlichen Erwachsenen, den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Alkohol zu prüfen.
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