Polizei Münster untersagt Pro-Palästina-Versammlungen am 17. und 18. November

Die Polizei Münster hat am Mittwoch (16.11.) zwei Pro-Palästina-Versammlungen für den 17. und 18. November untersagt. Bei fünf vorangegangenen Versammlungen hatten Teilnehmende besonders durch die Einflussnahme des Anmelders immer wieder gegen klar formulierte polizeiliche Auflagen verstoßen. Nach dem Versammlungsgesetz kann eine Versammlung verboten werden, wenn ihre Durchführung die öffentliche Sicherheit, zum Beispiel durch Straftaten, unmittelbar gefährdet und die Gefahr nicht anders abgewehrt werden kann. "Das Grundrecht auf friedliche Versammlung ist ein hohes Schutzgut, das wir sehr ernst nehmen", erläuterte Polizeipräsidentin Alexandra Dorndorf zur Entscheidung ihrer Behörde. "Wenn allerdings durch die Einflussnahme des Anmelders die Gewaltbereitschaft von Mal zu Mal steigt, die Teilnehmenden immer wieder Straftaten begehen, polizeilichen Anweisungen nicht folgen und Widerstand leisten, ist die öffentliche Sicherheit gefährdet. Diese Eskalation haben wir bei den zurückliegenden Versammlungen erlebt. Daher haben wir uns für das Verbot entschieden." Bereits in der ersten Versammlung musste der Versammlungsanmelder in Gewahrsam genommen werden, weil er verbotene Parolen skandiert hatte. Auch in den Folgeversammlungen trat er weiterhin als faktischer Versammlungsleiter auf, steuerte die Versammlung und emotionalisierte die Teilnehmenden. "Versammlungsleiter haben die gesetzliche Aufgabe, für einen friedlichen Verlauf zu sorgen. Wer das nicht tut, überschreitet die Grenzen des Versammlungsrechts", bekräftigte die Polizeipräsidentin. Aufgrund der Einflussnahme des Anmelders auf die Versammlungsteilnehmenden reicht ein Ausschluss seiner Person aus der Versammlung als milderes Mittel nicht aus. Aus den Versammlungen waren wiederholt israelfeindliche Parolen mit strafrechtlicher Relevanz skandiert und das Existenzrecht des Staates Israels negiert worden. In 24 Fällen fertigten die eingesetzten Polizeibeamten Strafanzeigen, unter anderem wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Polizistinnen und Polizisten mussten sechs Personen festnehmen, in zehn Fällen Gegenstände sicherstellen und 22 Platzverweise erteilen. Polizeiliche Ermittlungen ergaben zudem, dass die Organisation Palästina Antikolonial, für die der Anmelder auftritt, in Verbindung zu der verbotenen Samidoun-Vereinigung stehen könnte. Die Ermittlungen dazu dauern an. Über die sozialen Netzwerke wird seit dem 9.11.2023 bundesweit zu einer Teilnahme an beiden Versammlungen sowie zu Verstößen gegen die polizeilichen Auflagen aufgerufen. Kontakt für Medienvertreter: Polizei Münster Antonia Linnenbrink Telefon: 0251-275-1010 E-Mail: pressestelle.muenster@polizei.nrw.de