Bundespolizei Flughafen Hannover: Springmesser führt zur Strafanzeige, Ordnungswidrigkeit führt ins Gefängnis
Am Mittwoch gegen 10:30 Uhr wollte ein 62-jähriger amerikanischer Staatsbürger nach Paris fliegen. Sein Handgepäck legte er bei der erforderlichen Luftsicherheitskontrolle in die Kontrollwanne. Beim Durchleuchten stellten die Luftsicherheitsassistenten jedoch einen Verdächtigen Gegenstand fest und riefen die Bundespolizei. Bei der Nachschau im Handgepäck des Mannes fanden die Beamten ein beidseitig geschliffenes Springmesser. Hierbei handelt es sich jedoch um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Mit einer Strafanzeige im Gepäck konnte der Mann nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen über Paris seine Heimreise antreten.
Am selben Tag wurde eine 46-jähriger durch die Bundespolizei festgenommen. Der Mann kam aus Antalya, wo er seinen Urlaub verbracht hatte. In dieser Zeit hatte er seine Strafhaft aus einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz nicht angetreten und auch die Geldstrafe nicht bezahlt. Auf Grund dessen hatte ihn die Staatsanwaltschaft Hannover mit Haftbefehl suchen lassen. Bei der Einreisekontrolle aus Antalya wurde der Mann nun festgestellt. Da der Deutsche den von der Haft befreienden Betrag von insgesamt 694,02 Euro bei den Beamten vor Ort nicht mehr aufbringen konnte, wurde er von der Bundespolizei in eine nächstgelegene Justizvollzugsanstalt verbracht, wo er nun die Haft von 12 Tagen "absitzen" muss.
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Detlef Zieling
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