Ahaus – Mit „Spielzeug“ auf Straße gefahren / Strafverfahren eingeleitet

Tatort: Ahaus; Tatzeit: 17.11.2023; Mit einem E-Scooter am Freitag in Ahaus unterwegs war ein Achtjähriger, gefolgt von seinem Vater. Dieser gab an, dass er das Gerät als Kinderspielzeug im Internet gekauft habe. Polizeiliche Recherchen ergaben, dass in einem Portal eines großen Online-Versandhauses darauf hingewiesen wird, dass der Roller keine allgemeine Betriebserlaubnis hat und nur auf Privatgelände genutzt werden darf. Über eine Rückbeleuchtung und eine Fahrzeugidentifizierungsnummer verfügt das 14 km/h schnelle Fahrzeug nicht. Aufgrund der Bauart ist es ein führerschein-, zulassungs- sowie versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug. Für das Kind endete die Fahrt und auf den Vater kommt nun ein juristisches Nachspiel zu. (db) Kontakt für Medienvertreter: Kreispolizeibehörde Borken Pressestelle (db) D. Brüning (mh) M. Hüls (ao) A. Osterholt (to) T. Ohm (fr) F. Rentmeister Telefon: 02861-900-2222