Kreis Coesfeld/ Abblendlicht einschalten

Schlechte Sicht kommt im Herbst häufig vor. Zusätzlich zur längeren Dunkelheit wird diese durch Regen, Nebel oder Schneefall beeinträchtigt. Dann ist die richtige Beleuchtung am Fahrzeug wichtig. Anders als bei Dunkelheit erkennt der Lichtsensor diese Sichtbeeinträchtigungen nicht. Es schaltet lediglich das Tagfahrlicht ein. Das reicht bei der beschriebenen Witterung nicht aus. Dazu kommt, dass in dem Augenblick das Fahrzeug hinten nicht beleuchtet ist. Bei entsprechend schlechter Sicht ist das Abblendlicht manuell durch den Fahrer einzuschalten. Zudem ist es möglich, die Nebelscheinwerfer zu nutzen. Paragraph 17, Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung regelt das. Für Verstöße sieht der Gesetzgeber Sanktionierungen vor: Die Bandbreite bei Fahrt mit dem Tagfahrlicht reicht vom Verwarngeld in Höhe von 25 Euro bis zum Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einem Punkt in der Verkehrssünderdatei. "Unbezahlbar ist für alle Beteiligten die Straßenverkehrssicherheit", so Polizeihauptkommissar Moritz Bredekamp von der Polizei Coesfeld. Rückfragen bitte an: Polizei Coesfeld Pressestelle Telefon: 02541-14-290 bis -292 Fax: 02541-14-195