Gemeinsamer Schwerpunkteinsatz der Landespolizei Hamburg und der Bundespolizeiinspektion Hamburg zur Taschendiebstahlsbekämpfung im Bereich der Hamburger Innenstadt
Am 17.11.2023 führte die Landespolizei Hamburg mit der Bundespolizeiinspektion Hamburg im Bereich der Hamburger Innenstadt im Zeitraum von 13:00 Uhr bis 21:00 Uhr einen gemeinsamen Schwerpunkteinsatz zur Taschendiebstahlsbekämpfung durch.
Zwei festgestellte Sachverhalte stachen dabei besonders heraus:
Sachverhalt 1:
Gegen 16:20 Uhr wurde ein Beschuldigter (Alter: 46 Jahre) durch zwei Super Recogniser der Bundespolizei als Tatverdächtiger im Hamburger Hauptbahnhof vorläufig festgenommen. Trotz der bereits fast ein Jahr zurückliegenden Tat wurde der Beschuldigte zweifelsfrei wiedererkannt.
Demnach steht der litauische Staatsangehörige unter Verdacht am 28.11.2022 das Gepäckstück eines Geschädigten aus einem Schließfach entwendet zu haben.
Der Beschuldigte musste nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen werden.
Erklärung Super Recogniser:
Super Recogniser haben eine exzellente Gesichtserkennungsfähigkeit und betrachten das Gesicht einer Person ganzheitlich, prägen es sich ein und sind auch nach sehr langer Zeit und unter schwierigen Bedingungen in der Lage dieses wiederzuerkennen.
Sachverhalt 2:
Gegen 18:35 Uhr meldete sich eine Geschädigte (Alter: 27 Jahre) nach einem Handydiebstahl in der durch die Landespolizei und Bundespolizei gemeinsamen betriebenen Sicherheitswache am Hauptbahnhof. Durch generierte Fahndungsbilder von zwei männlichen Tatverdächtigen aus der Videoüberwachung des Hamburger Hauptbahnhofs konnten diese gegen 19:40 Uhr im Bereich Steindamm durch Zivilfahnder wiedererkannt und dem Bundespolizeirevier Hamburg Hbf. zugeführt werden.
Die Beschuldigten (Alter: 17 und 23 Jahre) entwendeten bei der Tathandlung arbeitsteilig das Smartphone der Geschädigten. Zudem wurde ein anderes Smartphone aufgrund ungeklärter Besitzverhältnisse beschlagnahmt.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde auf Haftzuführung der zwei marokkanischen Staatsangehörigen entschieden.
Die weiteren Ermittlungen in den zwei benannten Sachverhalten werden durch den Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg geführt.
WL
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Woldemar Lieder
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