Bundespolizeidirektion München: Aufenthaltsverbot und Strafbefehle / Nach Grenzkontrolle: Abgeschobener Tunesier muss 183 Tage in Haft

Die Bundespolizei hat am Sonntag (19. November) an der Inntalautobahn (A93) einen Tunesier verhaftet. Der Mann, der deutschen Behörden unter zehn verschiedenen Personalien bekannt ist, hätte aufgrund eines Aufenthaltsverbots gar nicht erst einreisen dürfen. Unmittelbar im Anschluss an die Grenzkontrolle wurde er aufgrund von zwei Strafbefehlen für die Dauer von insgesamt 183 Tagen in ein Gefängnis gebracht. Bei der Kontrolle des tunesischen Businsassen auf Höhe Kiefersfelden stellte sich heraus, dass dieser weder über ein Visum noch über eine sonstige Einreise- oder Aufenthaltserlaubnis verfügt. Ganz im Gegenteil: Wie nachvollzogen werden konnte, hatte das Landesamt für Einwanderung in Berlin gegen den 38-Jährigen ein Einreise- beziehungsweise Aufenthaltsverbot erlasen. Mitte des vergangenen Jahres war er aus der Bundesrepublik abgeschoben worden. Darüber hinaus hatte die Berliner Justiz in der Vergangenheit zwei Strafbefehle gegen ihn verhängt. Wegen Leistungserschleichung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte waren demnach noch Geldstrafen in Höhe von zusammengerechnet rund 2.300 Euro offen. Mangels finanzieller Möglichkeiten kamen für ihn die gerichtlich ersatzweise festgesetzten Freiheitsstrafen von 85 und 98 Tagen Dauer in Betracht. Die Rosenheimer Bundespolizei brachte den Nordafrikaner in die Justizvollzugsanstalt nach Bernau. Während seines rund halben Jahres in Haft wird er sich wohl auch mit einer Strafanzeige wegen seines Verstoßes gegen das Einreiseverbot auseinandersetzen müssen. In Deutschland wird der Tunesier aber auch nach dem Verbüßen seiner Haftstrafen voraussichtlich nicht bleiben dürfen, denn das Aufenthaltsverbot gilt bis Mitte 2027. Rückfragen bitte an: Dr. Rainer Scharf Bundespolizeiinspektion Rosenheim | Pressestelle Burgfriedstraße 34 | 83024 Rosenheim Telefon: 08031 8026-2200 Fax: 08031 8026-2099 E-Mail: rainer.scharf@polizei.bund.de E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de Internet: | X: bpol_by Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450 Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie über oben genannte Kontaktadresse oder unter sowie unter .