Bundespolizeidirektion München: Aufenthaltsverbot und Strafbefehle / Nach Grenzkontrolle: Abgeschobener Tunesier muss 183 Tage in Haft
Die Bundespolizei hat am Sonntag (19. November) an der Inntalautobahn (A93) einen Tunesier verhaftet. Der Mann, der deutschen Behörden unter zehn verschiedenen Personalien bekannt ist, hätte aufgrund eines Aufenthaltsverbots gar nicht erst einreisen dürfen. Unmittelbar im Anschluss an die Grenzkontrolle wurde er aufgrund von zwei Strafbefehlen für die Dauer von insgesamt 183 Tagen in ein Gefängnis gebracht.
Bei der Kontrolle des tunesischen Businsassen auf Höhe Kiefersfelden stellte sich heraus, dass dieser weder über ein Visum noch über eine sonstige Einreise- oder Aufenthaltserlaubnis verfügt. Ganz im Gegenteil: Wie nachvollzogen werden konnte, hatte das Landesamt für Einwanderung in Berlin gegen den 38-Jährigen ein Einreise- beziehungsweise Aufenthaltsverbot erlasen. Mitte des vergangenen Jahres war er aus der Bundesrepublik abgeschoben worden.
Darüber hinaus hatte die Berliner Justiz in der Vergangenheit zwei Strafbefehle gegen ihn verhängt. Wegen Leistungserschleichung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte waren demnach noch Geldstrafen in Höhe von zusammengerechnet rund 2.300 Euro offen. Mangels finanzieller Möglichkeiten kamen für ihn die gerichtlich ersatzweise festgesetzten Freiheitsstrafen von 85 und 98 Tagen Dauer in Betracht. Die Rosenheimer Bundespolizei brachte den Nordafrikaner in die Justizvollzugsanstalt nach Bernau. Während seines rund halben Jahres in Haft wird er sich wohl auch mit einer Strafanzeige wegen seines Verstoßes gegen das Einreiseverbot auseinandersetzen müssen. In Deutschland wird der Tunesier aber auch nach dem Verbüßen seiner Haftstrafen voraussichtlich nicht bleiben dürfen, denn das Aufenthaltsverbot gilt bis Mitte 2027.
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