Polizei überwacht Sonntagsfahrverbot
Beamte und Beamtinnen des Verkehrsdienstes der Polizei Minden-Lübbecke überprüften kürzlich mehrere Lastkraftwagen wegen des bestehenden Sonntagsfahrverbotes. Die Verkehrsexperten ziehen eine positive Bilanz.
Die gezielten mehrstündigen Kontrollen fanden in Bereichen der Bundestraße 482 und der nördlich im Mühlenkreis verlaufenden Landstraße 770 statt.
Dabei überprüften die Beamten mehrere Gespanne über siebeneinhalb Tonnen, bzw. Lkw mit Anhänger. Nur ein Fahrzeugführer hat gegen die Einhaltung des Sonntagsfahrverbotes für Lkw verstoßen. Die Beamten hielten den 45-jährigen Fahrer auf Höhe des Bahnhofs in Porta Westfalica an. Trotz Verbots gewerbliche Gütertransporte durchführen, fanden die Beamten auf der Ladefläche eines Sattelzugs fünf Tonnen Schokolade vor. Anstatt einer Kühlung, erfolgte hier aufgrund der niedrigen Außentemperaturen eher eine Erwärmung der süßen Fracht. In diesem Zusammenhang hat vor Ort eine Vermögensabschöpfung von rund 1.300 Euro stattgefunden, weil sich der Unternehmer einen finanziellen Vorteil gegenüber seinen Mitbewerbern verschafft hat.
Erst um 22 Uhr durfte der Lkw seine Fahrt fortsetzen.
Neben der Überwachung des Sonntagsfahrverbotes stellten die Beamten 19 Geschwindigkeitsverstöße fest. Am eiligsten hatte es eine Frau aus Petershagen, die mit 93 Stundenkilometern unterwegs war.
In den Nachmittagsstunden überprüften die Polizisten auf der L770 einen 16-jährigen Rollerfahrer, der ohne die entsprechende Fahrerlaubnis mit 50 km/h unterwegs war. Gleichzeit hielt auch der Vater mit seinem Krad an, der offensichtlich gemeinsam mit ihm unterwegs war. Auf den Jugendlichen kommt nun eine Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein zu, auf dessen Vater, weil er es zuließ, dass sein Sprössling den Roller fuhr.
Auf der B 482 in Porta Westfalica, haben die Beamten in Höhe des Autohofs einen BMW mit diversen Umbauten festgestellt. Der 24-jährige Mann aus Porta Westfalica hatte es augenscheinlich versäumt, für die technischen Veränderungen entsprechende Eintragungen vorzunehmen. Auch ihm wurde die Weiterfahrt, zumindest auf seinen eigenen Achsen, untersagt. Die Beamten fertigten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.
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