Einzelmeldung aus dem Bereich Cloppenburg
Festnahme eines Tatverdächtigen nach räuberischer Erpressung
Am Abend des 4. November kam es gegen 19.30 Uhr auf einem Schulgelände in der Bahnhofstraße in Cloppenburg zu einer räuberischen Erpressung zum Nachteil von zwei 33- bzw. 30-jährigen Männern aus Cloppenburg.
Nach Angaben der beiden Opfer waren zwei männliche Personen gezielt und aggressiv auf sie zugekommen und hätten unter Androhung, sie töten zu wollen, Geld gefordert. Die Opfer händigten den beiden Männern daraufhin sämtliches Bargeld aus. Im Anschluss daran wandten sich die Opfer unverzüglich hilfesuchend an die nahegelegene Polizeidienststelle. Im Zuge sofort eingeleiteter Fahndungsmaßnahmen konnten die Beamten in Tatortnähe zwei Jugendliche und Heranwachsende aus Cloppenburg antreffen, deren Äußeres mit der durch die Opfer getätigten Beschreibung übereinstimmte. Es handelte sich hierbei um einen 17-jährigen und 18-Jährigen aus dem Landkreis Cloppenburg.
Nur wenige Tage später, am 8. November 2023, wurden gegen 17.50 Uhr im Cloppenburger Stadtpark zwei Jugendliche aus Cloppenburg von insgesamt drei männlichen Personen angesprochen. Eine dieser Personen gab einem der Jugendlichen unvermittelt mehrere Ohrfeigen. Im Anschluss wurden die Jugendlichen zur Herausgabe ihrer Geldbörsen aufgefordert. Der Jugendliche händigte daraufhin seine Geldbörse an einen der Mittäter aus, der das Bargeld entnahm und dem Opfer das Portemonnaie anschließend zurückgab. Im Anschluss flüchteten die Tatverdächtigen in unbekannte Richtung. Die beiden Opfer alarmierten anschließend die Polizei. Anhand der von den Opfern getätigten Täterbeschreibung richtete sich der Tatverdacht u. a. gegen einen der Tatverdächtigen vom 4. November 2023.
Aufgrund der Tatsache, dass insbesondere der 17-Jährige Tatverdächtige in der jüngsten Vergangenheit bereits mehrfach wegen gleich gelagerter Straftaten in Erscheinung getreten war, wurde durch die Ermittler des Fachkommissariats für Jugendkriminalität bei der Staatsanwaltschaft in Oldenburg die Beantragung eines Untersuchungshaftbefehls beim Amtsgericht Cloppenburg angeregt.
Diesem Antrag wurde durch die sachleitende Dezernentin stattgegeben und durch eine Richterin des AG Cloppenburg erlassen.
Der zwischenzeitlich volljährig gewordene Heranwachsende wurde am 20. November durch Ermittler an seiner Wohnanschrift festgenommen. Er wurde noch am Nachmittag desselben Tages einem Haftrichter vorgeführt und im Anschluss in eine Justizvollzugsanstalt überführt.
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