Ladendiebstahl: 30-Jähriger einen Tag nach Festnahme verurteilt
Am Dienstag, 21. November, haben Beamte der Polizeiwache Mönchengladbach einen 30-jährigen Ladendieb auf der Hindenburgstraße vorläufig festgenommen. Im besonders beschleunigten Verfahren verurteilte ein Richter den Mann am Amtsgericht Mönchengladbach bereits einen Tag später zu einer Bewährungsstrafe.
Gegen 16.25 Uhr hatte ein Ladendetektiv in einem Elektronikgeschäft einen Mann dabei beobachtet, wie er ein Laptop einsteckte und damit den Kassenbereich passieren wollte. Der Ladendetektiv hinderte den Mann am Verlassen des Geschäfts und informierte die Polizei.
Die eintreffende Streifenwagenbesatzung nahm den 30-jährigen Tatverdächtigen vorläufig fest und brachte ihn ins Polizeigewahrsam. Dort übernahmen Ermittler der Kriminalpolizei. Sie führten den Mann am Folgetag einem Haftrichter vor, nachdem die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsgericht im besonders beschleunigten Verfahren (§ 417 StPO) die Hauptverhandlung beantragt hatte.
Der Haftrichter verurteilte den 30-Jährigen am Mittwochnachmittag, 22. November, zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten, die er zur Bewährung aussetzte. (et)
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