BPOL NRW: Bundespolizei stellt Minderjährigen mit Springmesser
Bundespolizisten kontrollierten am gestrigen Abend (22. November) einen Jugendlichen im Gelsenkirchener Hauptbahnhof. Dabei offenbarte sich, dass er eine verbotene Waffe mit sich führte.
Gegen 19:50 Uhr bestreiften Einsatzkräfte der Bundespolizei den Hauptbahnhof Gelsenkirchen, als sie auf einen 17-Jährigen aufmerksam wurden. Die Frage, ob er gefährliche oder verbotene Gegenstände mit sich führe, verneinte der deutsche Staatsbürger. Bei einer Durchsuchung fanden die Beamten dann aber ein Springmesser bei ihm auf.
Dies ist ein Messer, dessen Klinge auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellt und hierdurch, oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung, festgestellt werden kann.
Warum der Minderjährige diesen verbotenen Gegenstand bei sich hatte, verriet er den Polizisten nicht. Anschließend informierten die Uniformierten die Erziehungsberechtigten des Jungen über den Vorfall. Diese erklärten sich damit einverstanden, dass der Gelsenkirchener seinen Heimweg alleine fortsetzen konnte.
Die Bundespolizei stellte das Springmesser sicher und leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
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