BPOLI MD: Mann missachtet mehrfach bestehendes Hausverbot, greift Bundespolizisten an und entblößt sich
Am Samstag, den 25. November 2023 erhielt die Bundespolizei gegen 06:20 Uhr fernmündlich die Meldung, dass sich in einem Lebensmittelgeschäft im Hauptbahnhof Magdeburg eine männliche Person unangemessen verhält. Eine sofort alarmierte Streife begab sich daraufhin zum betroffenen Laden, um den Sachverhalt aufzuklären. Der 37-jährige Mann war den Beamten durchaus bekannt, denn gegen den Unruhestifter besteht ein gültiges Hausverbot für den gesamten Hauptbahnhof, sodass ihm das Betreten lediglich mit Reiseabsichten gestattet ist. Da der Deutsche aber gegenüber den Einsatzkräften keinerlei plausible Erklärungen für seinen Aufenthalt im Bahnhof abgeben konnte und weder Reiseabsichten hatte, noch Barmittel bei sich führte, wurde er aufgefordert diesen zu verlassen. Zunächst kam der Mann den Weisungen nach, betrat den Bahnhof jedoch nach kurzer Zeit mehrmals erneut und kam der Aufforderung der Beamten, den Bahnhof zu verlassen nicht mehr nach. Selbst nachdem er unter Inanspruchnahme von einfacher körperlicher Gewalt aus der Haupthalle manövriert wurde, widersetzte er sich dem Hausverbot wieder. Dementsprechend nahmen die Bundespolizisten den Beratungsresistenten mit zur Dienststelle. Bei der Durchführung der notwendigen polizeilichen Maßnahmen leistete der Mann aktiv Widerstand gegen die Beamten und griff diese tätlich an. Weiterhin bedrohte er einen
20-jährigen Auszubildenden und beleidigte eine 31-jährige Beamtin mit in der Ehre verletzenden Worten und das zeigen des Mittelfingers. Zu allem Überfluss zog er seine Hose herunter und entblößte sich schamlos vor allen Einsatzkräften. Nach Beendigung aller
polizeilicher Maßnahmen entließen die Beamten den Tatverdächtigen und sprachen ihm einen weiteren Platzverweis aus. Doch auch dieser Anweisung folgte er nicht und wurde mit einem Dienstfahrzeug an einen anderen Ort verbracht, um die Maßnahme schlussendlich zu beenden. Er erhält Strafanzeigen wegen mehrerer Hausfriedensbrüche, Beleidigung, Bedrohung, Widerstandes gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte.
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